Prämienverbilligung 2010: Einkommensgrenze bleibt stabil
Luzern (ots)
Anfangs November 2009 hat das Parlament den Staatsvoranschlag 2010 verabschiedet. Damit ist jetzt klar, dass für die Prämienverbilligung im nächsten Jahr 167,8 Millionen Franken zur Verfügung stehen, rund 10 Millionen mehr als im laufenden Jahr. Noch stärker als der Kredit für die Prämienverbilligung steigen aber die Prämien. Da der Regierungsrat die seit 2007 geltende Einkommensgrenze von 14,5 Prozent nicht erhöhen will, musste er nach einer andern Lösung suchen, um den bewilligten Kreditrahmen nicht zu sprengen. Diese Lösung besteht darin, dass der Anstieg für die Richtprämien, die für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs massgebend sind, erstmals nicht gleich stark ist wie jener bei den vom Bund festgelegten Durchschnittsprämien. In der Verordnungsänderung, die er in Absprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden verabschi edet hat, sind die konkreten Zahlen je Prämienregion festgelegt.
Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe erhalten nach wie vor die ganze Richtprämie. Diese ist aber nur Kosten deckend, wenn die individuell geschuldete Prämie nicht höher ist als die Richtprämie. Für alle Prämienverbilligungsbezügerinnen und -bezüger empfiehlt es sich, einen Kassenwechsel zu prüfen. Achtung: Die Frist für den Kassenwechsel läuft spätestens Ende November ab. Der Regierungsrat hat bereits mit seiner Medienmitteilung vom 20. Oktober 2009 auf diesen Umstand hingewiesen.
Bezugsberechtigung Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2010 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 14,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens sowie Kinder und junge Erwachsene in mindestens 6-monatiger Ausbildung bis 25 Jahre, sofern das massgebende Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2010 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2010 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter:
http://www.ahvluzern.ch
Anspruch auf Prämienverbilligung
Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung gelten die nachfolgenden Richtprämien pro Jahr in Franken:
Region 1:
Erwachsene 3?684.-
Junge Erwachsene 3'072.-
Kinder 888.-
Region 2:
Erwachsene 3?432.-
Junge Erwachsene 2?832.-
Kinder 816.-
Region 3:
Erwachsene 3?288.-
Junge Erwachsene 2?700.-
Kinder 780.-
Für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, gelten die vom Bund festgelegten Durchschnittsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Kontakt:
Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'60'85
E-Mail: Markus.Duerr@lu.ch
Daniel Wicki
Abteilung Soziales und Arbeit
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch