Regierungsrat erlässt kantonalen Richtplan 2009
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan 2009 erlassen und dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet. Hauptmerkmale des neuen strategischen Führungsinstruments für die räumliche Entwicklung des Kantons Luzern sind die Ausrichtung auf den Metropolitanraum Zürich, die Aufteilung des Kantons in zwei Räume, die Bildung von Entwicklungsträgern sowie die verstärkte Positionierung des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie als Tourismus- und Kulturdestination.
Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und internationalen Standortwettbewerb weiter erhöht werden.
Ausrichtung auf Metroplitanraum Zürich
Im neuen Richtplan ist als zentrale raumordnungspolitische Zielsetzung die strategische Ausrichtung des Kantons auf den Metropolitanraum Zürich enthalten. Angestrebt wird vor allem eine Festigung der Luzerner Stärken und Vorzüge in den Bereichen Kultur, Kongresswesen, Tourismus, Naherholung und Wohnen. Weitergeführt werden soll die traditionelle Kooperation mit den Zentralschweizer Kantonen wie auch mit dem Kanton Bern.
Zwei Räume - vier Entwicklungsträger
Der neue Richtplan gliedert den Kanton in raumordnungspolitischer Hinsicht in die zwei Räume Luzern Agglomeration und Luzern Landschaft. Diesen beiden Räumen sind angelehnt an ihre räumlichen Stärken und Vorzüge - jeweils spezifische Funktionen zugewiesen. Als zusätzliche Raumstrukturelemente sind die Hauptentwicklungsachse und die Zentren festgelegt. Das Hauptzentrum Luzern, die Regionalzentren Sursee, Hochdorf und Willisau sowie die Subzentren Wolhusen und Schüpfheim bilden zusammen mit der Hauptentwicklungsachse - Agglomeration Luzern, Rontal und Achse Luzern-Sursee-Reiden - das Rückgrat für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Luzern. Den weiteren Gebieten kommt eine wichtige Komplementärfunktion zu. Sie werden gestützt auf ihre eigenen vorhandenen Potenziale gefördert. Eine zentrale Aufgabe übernehmen dabei die vier regionalen Entwicklungsträger - Luzern Plus, Region Luzern West, Sursee Mittelland und Idee Seetal AG -, die als Dachorganisation für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung sorgen. Neu verankert im Richtplan ist das Instrument der Neuen Regionalpolitik, mit dem innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert werden.
Strategische Arbeitsgebiete - attraktive Wohnschwerpunkte
Der Kanton Luzern strebt mit dem neuen Richtplan weiterhin ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum an. Der Stärkung des Wirtschaftsstandortes dient die gezielte Planung von Wohn- und Entwicklungsschwerpunkten. Mit der Bezeichnung von strategischen Arbeitsgebieten werden zusammenhängende, grössere Flächen festgelegt, die für die Ansiedlung von Grossbetrieben mit einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen geeignet sind. Sie sind so vorzubereiten, dass sie im konkreten Bedarfsfall rasch zur Verfügung stehen. Mit der Ausscheidung von Wohnschwerpunkten sollen im Kanton Luzern attraktive Wohnstandorte einerseits an zentralen, anderseits an exklusiven Wohnlagen gefördert werden. Beide sind nach Massgabe der sonst auch geltenden Planungsgrundsätze festzulegen. Exklusive Wohnlagen müssen in einem regionalen Konzept koordiniert werden und an das bestehende Siedlungsgebiet angrenzen. Im Unterschied zum Vorschlag des Kantons Obwalden bestimmen im Kanton Luzern die kommunalen Stimmberechtigten über die Festlegung solcher Zonen. Die im neuen Richtplan angestrebte Verlangsamung der Zunahme der Bauzonenflächen und die Unterstützung der Siedlungsentwicklung nach innen leisten einen zentralen Beitrag zur nachhaltigeren Nutzung der nicht vermehrbaren Ressourcen und zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Massnahmen wie die Etablierung von Pärken von nationaler Bedeutung oder Vernetzungsprojekte unterstützen im Weiteren die Aufwertung der Landschaft. Der Landwirtschaft wird - im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung - vermehrt die Möglichkeit eingeräumt, auch bodenunabhängige Erwerbsformen zu nutzen. Überdies enthält der Richtplan neue Aufgaben im Bereich der Stromversorgung und der Telekommunikation/Glasfasernetze und verankert verschiedene wichtige Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Strasse und Schiene mit der erforderlichen Konkretisierung.
Genehmigung durch Kantonsrat und Bundesrat
Zum Entwurf des kantonalen Richtplanes konnten Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone im Rahmen eines Anhörungsverfahrens (30. April bis 31. August 2008) und eines Mitwirkungsverfahren (2. Juni bis 31. Juli 2009) Stellung nehmen. Der Richtplan stiess grundsätzlich auf eine positive Resonanz. Diverse Anträge konnten berücksichtigt werden und führten zu einer Optimierung von Richtplantext und -karte. Kontrovers waren die Anträge insbesondere zu den Wohnschwerpunkten und zu den Nutzungen in der Landwirtschaftszone. Der Kantonsrat wird in der Märzsession 2010 über den Richtplan befinden. Dabei ist der Richtplan als Ganzes zu behandeln und zu genehmigen. Der Richtplan bedarf abschliessend noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hinweis Richtplan-Text und Richtplan-Karte können unter www.rawi.lu.ch online eingesehen werden.
Kontakt:
Sven-Erik Zeidler
Dienststellenleiter Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und
Geoinformation (rawi)
Tel.: +41/41/228'51'81