Änderungen des Gesetzes über die Volksschulbildung geht in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Das Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) muss in verschiedenen Punkten geändert werden. Der Regierungsrat schickt deshalb im Januar einen Entwurf in die Vernehmlassung. Im Zentrum der Änderungen stehen die Dauer und Gestaltung der Schuleingangsstufe, die Struktur der Sekundarschule sowie die Finanzierung und Trägerschaft der Sonderschulen.
Die grösste inhaltliche Änderung des VBG, die der Regierungsrat nun in die breite Vernehmlassung schickt, betrifft die gesetzliche Regelung des zweijährigen Kindergartenangebots. Damit soll allgemein geregelt werden, was in fast der Hälfte der Gemeinden des Kantons Luzern und auch in den meisten übrigen Kantonen der Schweiz als Regelangebot besteht. Das Angebotsobligatorium gilt für die Gemeinden, für die Kinder ist der Besuch des zweiten Kindergartenjahres nach wie vor freiwillig. Zudem sollen die Gemeinden wählen können, ob sie anstelle des Kindergartens und der ersten zwei Primarschuljahre eine vierjährige Basisstufe führen möchten.
Eine weitere Anpassung betrifft die Ergänzung der Strukturmodelle der Sekundarschule. Das bestehende Angebot von drei Strukturmodellen (getrennt, kooperativ, integriert) muss überprüft werden, weil der Kantonsrat die Prüfung eines Modells mit altersgemischten Klassen verlangt hat.
Kantonale Trägerschaft für Heilpädagogische Tagesschulen
Die weiteren Vernehmlassungspunkte betreffen die Kantonalisierung der vier kommunalen heilpädagogischen Tagesschulen in Emmen, Luzern, Sursee und Willisau auf Beginn des Schuljahres 2011/12. Eine kantonale Trägerschaft bringt verschiedene Vorteile mit sich, u.a. die Zuteilung der Lernenden, die Klassenbildung und die Bewältigung der administrativ-organisatorischen Aufgaben. Weiter soll die Finanzierung der Sonderschulung vereinfacht werden.
Neu geregelt werden soll auch die Elternverantwortung für den Schulbesuch der Kinder, u.a. mit der Verpflichtung zur Teilnahme an Elternveranstaltungen, die die eigenen Kinder betreffen.
Als letzten Punkt der Änderungen sieht der Regierungsrat vor, den Kantonsanteil an die Betriebskosten der Volksschule von bisher 22,5 Prozent auf 25 Prozent zu erhöhen.
Die breite Vernehmlassung der vorgesehenen Änderungen des VBG dauert bis Ende April 2010. Danach wird aufgrund der Ergebnisse die Botschaft erstellt und anschliessend dem Kantonsrat zur Beratung zugewiesen.
Hinweis Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Bildungs- und Kulturdepartementes aufgeschaltet:
http://www.lu.ch/bkd_vernehmlassungen
Kontakt:
Regierungsrat
Dr. Anton Schwingruber
Vorsteher Bildungs- und Kulturdepartement
Tel.: +41/41/228'52'02
(Dienstag, 5. Januar 2010 ab 14 Uhr)
Dr. Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12