Kantonsratskommission genehmigt die Änderungen der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse und stimmt einem Nachtragskredit zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) beantragt dem Kantonsrat mehrheitlich die Genehmigung von Änderungen der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse (VoLUPK, B 131). Mit der Änderung der VoLUPK will der Regierungsrat die versicherungstechnisch korrekte Finanzierung der Leistungen der Luzerner Pensionskasse (LUPK; strukturelle Massnahmen) und die Behebung der Unterdeckung durch Sanierungsbeiträge (konjunkturelle Massnahmen) erreichen. Die SPK hat die Vorlage im Rahmen von drei Sitzungen, abschliessend am 6. Januar 2010, unter dem Vorsitz von Nadia Britschgi (SVP, Ballwil) vorberaten.
Der Kommission stand für ihre Beratungen ein Mitbericht der Planungs- und Finanzkommission zur Verfügung. Es wurde auch eine Anhörung mit einer Personalorganisation durchgeführt. Noch vor Weihnachten berücksichtigte der Regierungsrat zudem vorgebrachte Anliegen und passte die Vorlage in Bezug auf die Dauer der getroffenen Massnahmen an. Gleichzeitig ergänzte er sie mit dem Nachtragskredit zur Umsetzung, welcher ursprünglich im Voranschlag 2010 enthalten war.
Die SPK sieht grundsätzlich die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen. Soweit der Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt, sind diese überdies durch die Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zwingend vorgeschrieben. Mühe hat ein Teil der Kommission damit, dass die Dauer der Massnahmen zeitlich nicht beschränkt wird. Der Regierungsrat hat jedoch mit seiner Korrektur sichergestellt, dass das Massnahmenpaket bei Erreichung eines Deckungsgrades von 100 Prozent wieder wegfällt. Teilweise wurde auch moniert, dass die Anpassungen zu finanz- und versicherungstechnisch sind und die Personalbelange zu wenig berücksichtigen.
Aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsordnung unterliegt nur ein Teil der Anpassungen der Genehmigung durch den Kantonsrat, jener Teil, der unmittelbar finanzielle Auswirkungen für den Kanton hat. Nicht unter die Genehmigungspflicht des Kantonsrates fallen dagegen die übrigen Änderungen wie etwa Reduktion der Alters-Kinderrenten, Todesfallkapital, Überwachung des finanziellen Gleichgewichts und der Modellannahmen sowie formelle Anpassungen.
Die Vorlage wird an der Januarsession 2010 des Kantonsrates behandelt.
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