Neustrukturierung der Lehrpersonenbildung: Luzerner Regierung will PHZ-Konkordat kündigen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern will die Lehrpersonenbildung neu strukturieren und beantragt deshalb dem Kantonsrat, das PHZ-Konkordat von 2002 zu kündigen. Damit soll die PHZ Luzern künftig in eigener Trägerschaft als eigenständige Hochschule mit übersichtlichen Strukturen geführt werden. Die Zusammenarbeit mit den Konkordatskantonen soll mit Kooperations- und Leistungsvereinbarungen weiterhin möglich sein. Das von Seiten der Konkordatskantone angestrebte Modell eines optimierten Konkordates erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend, da damit der notwendige Erneuerungsprozess um drei bis fünf Jahre verzögert würde, was zu Verunsicherungen und allenfalls zu Qualitätseinbussen führen könnte.
Das PHZ-Konkordat trat am 1. Januar 2002 in Kraft, ihm gehören alle Zentralschweizer Kantone an. Die Hochschule wird als Verbund dreier teilautonomer Teilschulen mit den Standorten Luzern (1210 Studierende), Zug (237 Studierende) und Goldau (157 Studierende) geführt.
Seit der Errichtung der PHZ wurde die Hochschule auf fachlichem Gebiet zwar erfolgreich positioniert, doch es zeigten sich immer deutlicher Mängel und Probleme in den Führungsstrukturen. Um diese zu beheben, setzte der Konkordatsrat im September 2006 eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, Vorschläge für eine Optimierung der Strukturen und eine Neugestaltung des Konkordats auszuarbeiten. Die politische Vorgabe lautete, dass weiterhin alle drei Standorte der Ausbildung bestehen bleiben und kein Konkordatskanton finanziell mehr belastet werden darf als bisher.
In der Vernehmlassung über den Bericht der Arbeitsgruppe stiessen deren Vorschläge auf unterschiedliches Echo. Insbesondere das Festhalten an den drei Standorten, trotz teilweise zu geringer Betriebsgrössen, der vorgesehene Finanzierungsmodus und die weiterhin ungenügenden Steuerungsmöglichkeiten gaben vor allem dem Kanton Luzern Anlass zu Kritik. Als Reaktion auf den Bericht erteilte der Regierungsrat im April 2009 dem Bildungs- und Kulturdepartement BKD den Auftrag, die Konsequenzen einer Kündigung des Konkordats zu prüfen.
Keine negativen Auswirkungen auf die PHZ Luzern
Der Bericht des BKD lag im Sommer vor. Die Berechungen ergaben, dass eine Kündigung des Konkordats im Bereich des Betriebs, der fachlichen Ausbildung und der Infrastruktur keine negativen Auswirkungen auf die PHZ Luzern hätte. Auch finanziell würden durch den Ausstieg unmittelbar keine höheren Kosten entstehen. Allerdings hätte der Kanton Luzern als alleiniger Träger einer Pädagogischen Hochschule Luzern in Zukunft sämtliche allenfalls entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen. In einem Konkordat würden diese Kosten zu rund einem Drittel von den Partnern mitgetragen.
Da auch die nach der Vernehmlassung überarbeiteten Vorschläge zur Optimierung der Führungsstrukturen und das neue Konkordat nicht zu überzeugen vermögen, beantragt der Luzerner Regierungsrat nun dem Kantonsrat, aus dem Konkordat auszutreten und die PHZ Luzern künftig in eigener Trägerschaft als eigenständige Hochschule mit schlanken und übersichtlichen Strukturen zu führen. Nach den Bestimmungen des Konkordats ist ein Austritt aus dem Konkordat unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Jahren jeweils auf den 31. Juli eines Jahres möglich.
Drei Standorte mit gleichem Grundausbildungsangebot verunmöglichen eine effiziente Führung
Der Regierungsrat hat bei seinem Entscheid die möglichen Chancen und Risiken einer Kündigung des Konkordats sorgfältig abgewogen. Die zuletzt vorgenommenen Änderungen am Konkordatsentwurf stellen zwar tatsächlich Verbesserungen gegenüber der Vernehmlassungsfassung dar. Grundsätzlich wäre auch eine koordinierte Lehrpersonenausbildung in der Zentralschweiz erwünscht. Der Luzerner Regierungsrat ist jedoch überzeugt, dass das Festhalten an den drei Standorten mit dem gleichen Angebot in der Grundausbildung eine betriebswirtschaftlich effiziente Führung der Hochschule verunmöglicht. Die vorgesehenen neuen Strukturen bleiben schwerfällig, und die Einflussmöglichkeiten Luzerns auf die Steuerung der Hochschule entsprechen nicht den Grössenverhältnissen unter den Teilschulen und dem damit verbundenen Budget.
Mit dem vorgeschlagenen Konkordatsmodell wird die Hochschule zudem über lange Zeit in aufwendige Umstrukturierungsprozesse eingebunden. Folglich ist für den Regierungsrat aus bildungspolitischen und betriebswirtschaftlichen Gründen die Führung der Hochschule ohne Einbindung in ein Konkordat deutlich einfacher. Mit der Schaffung eines kantonalen Lehrerbildungsgesetzes kann der Kantonsrat direkten Einfluss auf die Gestaltung der Lehrerbildung nehmen.
Künftige Zusammenarbeit mit Leistungsvereinbarungen
Der Bildungs- und Kulturdirektor hat Verhandlungen mit den Konkordatskantonen aufgenommen, um die Möglichkeit einer Zusammenarbeit auf der Basis von Kooperations- und Leistungsvereinbarungen ausserhalb eines Konkordats zu prüfen. Die Nicht-Standortkantone sind bisher nicht auf den Vorschlag einer Leistungsvereinbarung eingetreten. Der Kanton Schwyz besteht weiterhin auf dem Ausbildungsangebot in Goldau. Die Verhandlungen mit dem Kanton Zug verlaufen positiv und lassen eine zukünftige Kooperation realistisch erscheinen.
Kontakt:
Regierungspräsident Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03
Dr. Karin Pauleweit
Leiterin Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport
Tel.: +41/41/228'64'96
Hans-Peter Heini
Departementssekretär
Tel.: +41/41/228'52'02