Regierungsrat optimiert Transparenz bei der Auslagerung kantonaler Aufgaben
Luzern (ots)
Der Regierungsrat will die bestehenden Public Corporate Governance Richtlinien mit Zuständigkeits- und Haftungsnormen ergänzen und die Transparenz optimieren. Damit soll auch ganzheitlich die zukünftige Verwaltungs- und Stiftungsratstätigkeit in Organisationen mit Kantonsbeteiligung geklärt werden. Gleichzeitig hat sich der Regierungsrat bereit erklärt, die parlamentarischen Vorstösse, die im Zusammenhang mit dem CKW-Verwaltungsratsmandat eingereicht wurden, anlässlich der Mai-Session zu behandeln und die Dringlichkeit zu unterstützen.
Public Corporate Governance regelt die Steuerung von ausgelagerten Einheiten, welche kantonale Aufgaben erfüllen. Ziel ist eine wirksame und effiziente Leistungserbringung. Wie Finanzdirektor Marcel Schwerzmann vor den Medien darlegte, erhöhen die zunehmende Auslagerung von kantonalen Aufgaben und der verstärkte Kostendruck die Anforderungen an die Führung. Die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung und damit auch das Controlling bleiben beim Kanton. Den hohen Stellenwert einer gut funktionierenden Public Corporate Governance hat der Regierungsrat bereits 2007 erkannt und Richtlinien zur Auslagerung und Steuerung von kantonalen Aufgaben erlassen. Der Luzerner Regierungsrat legt grossen Wert auf Transparenz und will nun noch einen Schritt weiter gehen. Marcel Schwerzmann: "Wir streben - ergänzend zur operativen Steuerung - die Stärkung der strategischen Steuerung an". In diesem Zusammenhang wird seit Februar an gesetzlichen Grundlagen gearbeitet, um bei ausgelagerten Einheite n deren Rechtsform, Organe, Finanzen, strategische Ziele und das Controlling verbindlich zu regeln. Auch Fragen der Zuständigkeiten, der Haftung, zu den Steuern und zum Beschaffungsrecht werden behandelt.
Verwaltungsrat- und Stiftungsratstätigkeit klären
Im Zuge der Optimierung der Public Corporate Governance Richtlinien wird auch die zukünftige Verwaltungs- und Stiftungsratstätigkeit für Regierungsratsmitglieder in Organisationen mit Kantonsbeteiligung geklärt, die im Zusammenhang mit dem CKW-Verwaltungsratsmandat zur öffentlichen Diskussion geführt hat. Solange ein Teil der CKW-Aktien dem Verwaltungsvermögen zugeordnet war, nahm ein Regierungsmitglied aufgrund der Vereinbarung aus dem Jahre 1946 zur Wahrung der Interessen des Kantons im CKW-Verwaltungsrat Einsitz. Nach der Entwidmung der CKW-Aktien wurde diese Beteiligung zu einer reinen Vermögensanlage und Regierungsrat Max Pfister, der bisherige Vertreter des Kantons, wurde durch die Gesamtregierung neu als beauftragte Drittperson mit persönlicher Verantwortung zum Einsitz im CKW-Verwaltungsrat ermächtigt. Damit verbunden waren die Rechte und Pflichten in Bezug auf Haftung und Entschädigung. Die öffentliche Auseinandersetzung rund um die Interessenwahrung führte dazu, das s Max Pfister nach Absprache mit der Regierung aus dem CKW-Verwaltungsrat zurücktrat. Der Regierungsrat wird nun im Rahmen des Public Corporate Governance Projektes auch die Vertretung des Kantons Luzern im Verwaltungsrat der CKW klären.
CKW-Honorar von Max Pfister geht an gemeinnützige Organisation
Wie Max Pfister vor den Medien erklärte, wird er den Betrag, den er im letzten Jahr als Vergütung für sein Verwaltungsratsmandat erhielt, einer gemeinnützigen Organisation überweisen. Er habe Verständnis, dass die Neuregelung des Verwaltungsratshonorars bei Bürgerinnen und Bürgern offene Fragen hinterlasse, weil die Verantwortungs- und Risikoaspekte komplex seien. Er werde deshalb wie seit 2004 keinen Betrag aus dem CKW-Verwaltungshonorar für sich beanspruchen. Max Pfister wird den Betrag an die Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica in Nebikon überweisen. Die Stiftung fördert Menschen in ihrer schulischen, beruflichen sowie sozialen Entwicklung. Sie befähigt Jugendliche und Erwachsene zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Leben.
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Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor Rückfragen
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