SPERRFRIST 3.5.2010, 17.00: Neue Pflegefinanzierung entlastet pflegebedürftige Personen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat die Botschaft für ein Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung verabschiedet. Das Pflegefinanzierungsgesetz setzt die vom Bund per 1. Januar 2011 beschlossene Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Luzern um. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung regelt zur Hauptsache die Aufteilung der Kosten der Langzeitpflege (Spitex, Pflegeheime) und der neu vorgesehenen Akut- und Übergangspflege auf Patientinnen und Patienten, Krankenversicherer und öffentliche Hand. Der Bund verfolgt mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung zwei Ziele: Zum einen soll die wirtschaftlich schwierige Situation bestimmter pflegebedürftiger Personen verbessert werden, zum anderen soll die Krankenversicherung finanziell nicht durch altersbedingte Pflegeleistungen zusätzlich belas tet werden.
Nach dem Pflegefinanzierungsgesetz sollen im Kanton Luzern die Gemeinden für die Finanzierung des auf die öffentliche Hand entfallenden Anteils der Pflegekosten aufkommen. Dies entspricht der geltenden Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden, führt allerdings für die Gemeinden zu Mehrkosten von 39,9 Millionen Franken jährlich. Obwohl der Kanton durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung indirekt um 5 Millionen Franken entlastet wird, ist eine finanzielle Mitbeteiligung nicht vorgesehen. Denn im Aufgabenbereich des Kantons werden ab 2012 aufgrund der neuen Spitalfinanzierung Kosten von schätzungsweise 45 Millionen Franken anfallen, an welchen sich die Gemeinden ihrerseits nicht werden beteiligen müssen. Ein Ausgleich von überdurchschnittlichen Belastungen einzelner Gemeinden durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung soll jedoch im Rahmen der anstehenden Revision des kantonalen Finanzausgleichs geprüft werden.
Das Pflegefinanzierungsgesetz sieht weiter vor, dass den pflegebedürftigen Personen der nach Bundesrecht maximal zulässige Beitrag an den Pflegekosten überwälzt wird (Spitex: Fr. 15.95/Tag; Pflegeheim: Fr. 21.60/Tag). Damit werden die pflegebedürftigen Personen gesamthaft immer noch um rund 26 Millionen Franken jährlich gegenüber heute entlastet. Kein Eigenbeitrag wird für die Spitex- Pflege bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren geschuldet.Das Gesetz sieht weiter Massnahmen zur Bekämpfung des sich abzeichnenden Mangels an Pflegepersonal vor.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Kantonsrat im Juni in erster Lesung behandelt.
Hinweis an die Medien: Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis heute Montag, 3.5.2010, 17.00 Uhr.
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Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
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Alexander Duss
Rechtsdienst Gesundheits- und Sozialdepartement
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