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Regierungsrat weist Beschwerden gegen drei Gemeindebeschlüsse zu CKW-Konzessionsverträgen ab

Luzern (ots)

Die Gemeinden Ruswil, Buttisholz und Geuensee haben
im letzten November der Erneuerung der Konzessionsverträge mit der 
CKW zugestimmt. Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen wurden
mit unterschiedlichen Begründungen Stimmrechtsbeschwerden erhoben. 
Der Regierungsrat hat nun alle Beschwerden abgewiesen. Soweit auf die
Rügen einzutreten war, konnte keiner der erhobenen Vorwürfe gegen die
Verfahren in den drei Gemeinden erhärtet werden.
Die Gemeindeversammlung Ruswil stimmte der Erneuerung des 
Konzessionsvertrages der Gemeinde mit den CKW mit 67 zu 66 Stimmen 
denkbar knapp zu. Gegen den Beschluss wurde mit der Begründung 
Beschwerde erhoben, die Abstimmung sei unkorrekt durchgeführt und das
Ergebnis nicht richtig ermittelt worden. Der Gemeinderat habe zudem 
die Stimmberechtigten mit unwahren Behauptungen sowie durch 
Verheimlichung von Unterlagen in unzulässiger Weise beeinflusst. Der 
Regierungsrat trat auf den Vorwurf, es habe an der 
Gemeindeversammlung Verfahrensmängel gegeben, nicht ein. Auf solche 
Verfahrensfehler hätte direkt an der Gemeindeversammlung aufmerksam 
gemacht werden müssen, was mit einer Ausnahme nicht geschehen sei. 
Bei der an der Versammlung vorgebrachten Rüge ging es um die 
Berechnung des absoluten Mehrs. Dort habe der Gemeinderat korrekt 
gehandelt, stellt der Regierungsrat fest. Der Vorhalt, dass vor der 
Gemeindeversammlung keine Akteneinsicht gewährt worden sei, konnte 
widerlegt we rden. Auch der Vorwurf der irreführenden und falschen 
Information durch den Gemeinderat liess sich nicht erhärten. Die 
Aussagen hätten sich auf neutrale Gutachten abgestützt. In der 
engagierten Diskussion seien an der Versammlung auch die Argumente 
der Gegner des Vertrags dargelegt worden. Zudem hätten vor der 
Gemeindeversammlung ausreichend Informationsmöglichkeiten bestanden. 
Eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit sei deshalb auch in diesem 
Punkt nicht feststellbar, sagt der Regierungsrat.
In Buttisholz stimmte die Gemeindeversammlung ähnlich knapp mit 64
gegen 61 Stimmen für die Erneuerung des Konzessionsvertrags mit den 
CKW. Gegen diesen Beschluss wurde Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, 
weil der Gemeindepräsident erstmals an der Gemeindeversammlung 
erwähnt habe, dass neben den angekündigten Verlust von Fr. 130'000.- 
ein zusätzliches jährliches Defizit von Fr. 70'000.- zu erwarten sei,
wenn der Vertrag nicht genehmigt werde. Dass ein solcher Verlust 
entstehe, sei offensichtlich unwahr und die Aussage deshalb 
irreführend gewesen. Der Regierungsrat hält fest, dass die 
möglicherweise zusätzlich wegfallenden Fr. 70'000.- in der 
Abstimmungsbotschaft des Gemeinderates nicht erwähnt waren. Der 
Gemeinderat habe davon auch erst später erfahren, habe aber die 
Stimmberechtigten via Lokalpresse und Internet noch vor der 
Gemeindeversammlung darüber informiert. Dabei stützte sich der 
Gemeinderat auf ein unabhängiges Gutachten, weshalb nicht behauptet 
werden könne, d ie Information sei falsch gewesen. Es sei deshalb 
keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit an der Gemeindeversammlung 
von Buttisholz erkennbar, hält der Regierungsrat fest.
In Geuensee schliesslich sagte die Gemeindeversammlung mit 39 
Stimmen bei 58 anwesenden Stimmberechtigten Ja zur Erneuerung des 
Konzessionsvertrages mit den CKW. In der gegen diesen Beschluss 
erhobenen Stimmrechtsbeschwerde wird angeführt, der Gemeindepräsident
und die anwesenden Vertreter der CKW hätten der Versammlung 
unrichtige Informationen gegeben und bei der Abstimmung über das 
Eintreten auf das Traktandum seien Fehler gemacht worden. Zudem 
hätten die nicht stimmberechtigten CKW-Vertreter unzulässigerweise an
der Versammlung teilgenommen. Auch hier tritt der Regierungsrat auf 
die Rüge, es seien Verfahrensfehler gemacht worden, nicht ein, weil 
an der Gemeindeversammlung selbst keinerlei derartige Vorwürfe 
erhoben worden seien. Der Regierungsrat stellt weiter fest, dass die 
Aussagen der CKW-Vertreter weder offensichtlich unwahr, noch 
irreführend gewesen seien. Dem Gemeindepräsidenten könne nicht 
vorgeworfen werden, er habe Zweck und Tragweite der Vorlage falsch 
dar gestellt. Deshalb sei keine unzulässige Beeinflussung der 
Stimmberechtigten feststellbar und die Abstimmung deshalb nicht 
aufzuheben.
Bei allen drei Entscheiden des Regierungsrates über die 
vorliegenden Stimmrechtsbeschwerden war Regierungsrat Max Pfister, 
der bis vor kurzem noch im Verwaltungsrat der CKW sass, im Ausstand.

Kontakt:

Amt für Gemeinden, Elvira Schneider
Tel.: +41/41/228'51'42 (14.00 bis 15.30 Uhr)

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