Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Gegenentwurf zur Volksinitiative
Luzern (ots)
Die mit 5200 Unterschriften eingereichte Volksinitiative «Mit(be)stimmen!» will den Gemeinden ermöglichen, den niederlassungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht zu gewähren. Der Regierungsrat unterbreitet nun dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Der Gegenvorschlag sieht ebenfalls die Möglichkeit vor, dass die Gemeinden das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten auf niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer ausdehnen können. Der Kantonsrat soll die Voraussetzungen in einem Gesetz näher definieren.
Nach dem Wortlaut der Initiative sollen die Gemeinden den niederlassungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht gewähren können. Diese Formulierung überlässt den Gemeinden nicht nur die Entscheidung über die Einführung des Stimmrechts, sondern auch die Definition der Voraussetzungen zur Ausübung des Stimmrechts. Der Regierungsrat erachtet es aber als richtig, wenn der kantonale Gesetzgeber diese Anforderungen für alle Gemeinden einheitlich festlegt. Deshalb unterbreitet er einen Gegenvorschlag zur Initiative. Demnach würde gesetzlich geregelt, welche Ausländerbewilligung und welche Dauer des Wohnsitzes für das Stimmrecht von Nichtschweizerinnen und Nichtschweizer in Gemeindeangelegenheiten vorausgesetzt werden. In diesem Rahmen könnten die Gemeinden in einem demokratischen Verfahren autonom entscheiden.
Der Regierungsrat nimmt mit dem Gegenvorschlag zur Initiative den seinerzeitigen Antrag wieder auf, den er im Rahmen der Totalrevision der Verfassung gestellt hatte. Damals lehnte es das Parlament ab, über diese Frage eine Variantenabstimmung durchzuführen.
Kompetenz für Gemeinden In der Schweiz gewähren derzeit acht Kantone Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht (AR, FR, GE, GR, JU, NE, VD). Fast alle dieser kantonalen Regelungen sind noch keine zehn Jahre in Kraft und jeweils im Zusammenhang mit der Totalrevision der Kantonsverfassungen entstanden. Meistens beschränken sich diese kantonalen Regelungen auf das Stimmrecht auf Gemeindeangelegenheiten.
Wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat ausführt, ist er bereit, den Luzerner Gemeinden in der Frage des Stimmrechts ebenfalls eine Kompetenz zu erteilen. Können die Gemeinden in einem wesentlichen Bereich, der Festlegung ihrer politischen Gemeinschaft, selber entscheiden, würde die Handlungsfähigkeit der Gemeinden erweitert. Vor allem aus diesen staatspolitischen Gründen hat der Regierungsrat den Vorschlag ausgearbeitet. Damit würde im Kanton Luzern nach der Totalrevision des Gemeindegesetzes und nach den zahlreichen Projekten zur Gemeindereform die Autonomie der Gemeinden ein weiteres Mal gestärkt.
Kein generelles Ausländerstimmrecht Gegenvorschlag und Volksinitiative schlagen vor, dass die Gemeinden die Kompetenz erhalten, das den Schweizer Bürgerinnen und Bürger vorbehaltene Stimmrecht auf niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer auszudehnen. Nicht Gegenstand dieser Vorschläge ist die Einführung eines generellen Ausländerstimmrechts. Ebenfalls nicht zur Diskussion steht das Stimmrecht auf Kantonsebene.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
erreichbar am 2. August von 10-12 und 13.30-16 Uhr über die
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