Strassenbauprogramm Kanton Luzern 2011-2014: Vorhaben für 232 Millionen Franken
Luzern (ots)
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat das Bauprogramm 2011-2014 für die Kantonsstrassen. Es enthält Neu- und Ausbauprojekte für rund 232 Millionen Franken. Die planerischen und baulichen Massnahmen sind in drei unterschiedliche Realisierungsphasen eingeteilt.
Der Gesamtaufwand für die Projekte des neuen Bauprogramms liegt jährlich um fünf bis elf Millionen Franken über den Mitteln, die der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan 2010-2014 für Strassenbauten vorsieht. Damit wird sichergestellt, dass die für den Strassenbau zur Verfügung stehenden Mittel auch bei allfälligen Bauverzögerungen einzelner Projekte investiert werden können. Eingerechnet in der Gesamtsumme von 232 Millionen Franken sind Bundesgelder, die ab 2011 in das Agglomerationsprogramm Luzern fliessen werden.
Werterhaltung, Sicherheit und Radverkehr
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Strassenbauprogramm 2011-2014 waren über 90 Stellungnahmen mit insgesamt über 50 neuen Projektanträgen mit Gesamtkosten von rund 250 Millionen Franken eingereicht worden. Die Aufnahme ins Bauprogramm und die Festlegung der Planungs- und Realisierungsperiode stützt sich auf Grundsätze und Prioritäten, die mit der Verkehrs- und Baukommission des Kantonsrates bestimmt wurden. Wichtigste Aufnahmekriterien sind dringlicher baulicher Unterhalt, Sanierung von Strassenabschnitten mit hohem Unfallrisiko und der Bau von Radverkehrsanlagen. 32 neue Anträge wurden gestützt auf diese Kriterien im Entwurf des Bauprogramms 2011-2014 berücksichtigt. Die Massnahmen des neuen Bauprogramms sind erneut drei Töpfen mit unterschiedlichen Planungs- und Realisierungsperioden zugewiesen. Der Topf A, in dem sich die in der Programmperiode 2011-2014 zu planenden und/oder auszuführenden Bauvorhaben befinden, wurde mit neun neuen Projekten ergänzt und enthält 6 3 Bauvorhaben. Der Topf B, der die Projekte der Programmperiode 2015-2018 umfasst, weist inklusive der sieben neuen Massnahmen 45 Projekte auf. Alle weiteren Bauvorhaben des Bauprogramms sind dem Topf C zugeordnet. Es sind total 44 Projekte, davon 16 neue.
Umsetzung Radroutenkonzept
2009 wurde das kantonale Radroutenkonzept aus dem Jahr 1994 ergänzt und die Gesamtlänge der Radverkehrsanlagen von 361 auf 415 Kilometer erhöht. Bis Ende 2010 werden 59 Prozent der im ergänzten Radroutenkonzept aufgeführten Massnahmen realisiert sein. Das Bauprogramm 2011-2014 enthält neue Radverkehrsanlagen in einer Gesamtlänge von rund 30 Kilometern, womit bis Ende 2014 ungefähr 67 Prozent der Massnahmen des ergänzten Radroutenkonzepts 1994 umgesetzt und in Betrieb sein werden. Auf diese Weise werden bis Ende des Jahres 2018 voraussichtlich 75 Prozent der Massnahmen umgesetzt sein. Die restlichen Projekte werden sich zu diesem Zeitpunkt in der Planung oder im Bewilligungsverfahren befinden.
Lärmschutz
Strassenverkehrsanlagen, bei denen die Lärmimmissionsgrenzwerte überschritten werden, müssen bis zum 31. März 2018 saniert sein. Lärmschutzmassnahmen werden im Rahmen der konkreten Strassenbauvorhaben oder als gesonderte Lärmsanierungen ausgeführt. Bis Ende 2014 werden für den Lärmschutz rund 45 Millionen Franken ausgegeben. Darin eingerechnet sind die separaten Lärmsanierungen, für die pro Jahr drei Millionen Franken vorgesehen sind. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln kann die gesetzlich vorgeschriebene Sanierungspflicht voraussichtlich nicht fristgemäss erfüllt werden.
196 Millionen investiert
Im neuen Bauprogramm zeigt der Regierungsrat jeweils auch auf, wie weit das vorangegangene Bauprogramm verwirklicht wurde. Für das auslaufende Bauprogramm 2007-2010 für die Kantonsstrassen sind 196 Millionen Franken investiert worden. Der Kantonsrat hatte in der Oktobersession 2009 zusätzlich acht Millionen Franken zur Beschleunigung des Strassenbaus im Jahr 2010 zur Verfügung gestellt. In der Programmperiode 2007-2010 wurden 23 Bauvorhaben realisiert. Im Bau befinden sich Ende 2010 elf Projekte und in der Projektbearbeitung sind zurzeit 63 Bauvorhaben.
Strassenabschnitte umklassiert
Gemäss Strassengesetz sind Strassen in eine andere Kategorie einzureihen, wenn sich ihre Funktion oder ihre Verkehrsbedeutung geändert haben. Neu soll die Dorfstrasse in Perlen, Gemeinden Buchrain und Root (Abschnitt Einmündung K 65/65b bis Einmündung Farnrainstrasse) in die Kategorie der Kantonsstrassen eingereiht werden. Mit der Umklassierung wird der Kanton verantwortlich für die Planung, den Bau sowie den Betrieb und den Unterhalt dieses Strassenabschnitts. Gleichzeitig soll die Hauptstrasse K 65 in der Gemeinde Buchrain (Abschnitt Einmündung K 65b bis Dorf, Einmündung Rütiweidstrasse) aus dem Kantonsstrassennetz entlassen werden. Das Kantonsstrassennetz wächst damit unter dem Strich um knapp 500 Meter auf neu rund 521 Kilometer.
Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8291_20100916_Bauprogramm.pdf
Kontakt:
Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements
Tel.: +41/41/228'50'41
Kantonsingenieur Rolf Bättig
Tel.: +41/41/318'11'73