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E-Voting für Luzernerinnen und Luzerner im Ausland

Luzern (ots)

Am 28. November 2010 wird im Kanton Luzern erstmals
elektronisch abgestimmt. Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland
wohnen und im Kanton Luzern stimmberechtigt sind, werden erstmals zum
E-Voting zugelassen.
«Das Bedürfnis nach E-Voting ist bei den Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizern - aus verständlichen Gründen - besonders gross», 
konstatierte Regierungsrätin Yvonne Schärli. Diesem Bedürfnis hätten 
Auslandschweizerorganisationen in den vergangenen Jahren immer wieder
Nachdruck verliehen. Am 28. November 2010 ist es nun soweit: 
Schweizerinnen und Schweizer im Ausland und mit Stimmrecht im Kanton 
Luzern können ihre Stimme per Internet abgeben.
Einfacherer Zugang
Regierungsrätin Yvonne Schärli zeigte sich überzeugt, dass durch 
das E-Voting der Ausübung von demokratischen Rechten im Ausland 
verstärkt Rechnung getragen wird. Dank E-Voting würden die 
geographischen Distanzen schneller überbrückt. Der Briefverkehr aus 
aller Welt berge auch Probleme: «Abstimmungsunterlagen bleiben 
unterwegs stecken oder treffen erst nach dem Abstimmungstag beim 
Kanton ein.» Das Abstimmen aus dem Ausland erfahre durch E-Voting 
insgesamt eine Erleichterung.
Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf
Vor dem Kanton Luzern haben der Bund und verschiedene Kantone 
(Genf, Neuenburg, Zürich) bereits Erfahrungen mit Pilotprojekten 
gesammelt. Diese haben die Machbarkeit und Sicherheit von E-Voting 
bestätigt. Der Kanton Genf hat in der Zwischenzeit als erster Kanton 
die elektronische Stimmabgabe für die Stimmberechtigten definitiv 
eingeführt und ist erfolgreich bei der Durchführung von 
elektronischen Abstimmungen. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung 
und weil auch er ein zentrales Stimmregister führt, arbeitet der 
Kanton Luzern beim E-Voting eng mit dem Kanton Genf zusammen. Yvonne 
Schärli: «Das grosse Know-how der Genfer kann der Kanton Luzern 
nutzen und durch die Zusammenarbeit auch Kosten sparen.»
Sicherheit garantieren
Die Regierungsrätin sprach von technischen Errungenschaften, die 
sich oft als Nutzen für die Allgemeinheit herausgestellt hätten. Doch
gebe es auch eine Kehrseite dieser Medaille: «Wer sich die Technik zu
Nutze macht, muss genau prüfen, wo die Gefahren liegen.» Diesem 
Aspekt sei bei den Pilotversuchen beim Bund und den Kantonen, aber 
auch bei der Behandlung im Regierungs- und Kantonsrat, grosse 
Aufmerksamkeit geschenkt worden: «Es ist uns ein zentrales Anliegen, 
die Sicherheit beim E-Voting jederzeit zu gewähren.»
Grosse Sicherheitsvorkehrungen
Edgar Huwiler, Leiter Controlling, Finanzen und Informatik beim 
JSD verwies auf zahlreiche Vorkehrungen, die für die Sicherheit des 
Abstimmungssystems getroffen wurden: So werde durch die Eingabe von 
Passwort und Geburtsdatum (Authentisierung) eine missbräuchliche 
Verwendung des Stimmrechtsausweises erheblich erschwert. Zudem ändere
die Nummer des Stimmrechtausweises bei jeder Abstimmung. Auch sei die
Abgabe von mehr als einer Stimme technisch verunmöglicht. Die Wahrung
des Stimmgeheimnisses ist laut Edgar Huwiler auch beim E-Voting 
sichergestellt: «Im Wahllokal werden die Stimmrechtsausweise und die 
Stimmzettel getrennt gesammelt. Diese Trennung geschieht auch beim 
E-Voting. Die Stimmen werden zum Zeitpunkt der Stimmabgabe von den 
persönlichen Daten getrennt und nicht wieder zusammengeführt. In der 
elektronischen Urne sind sie anonymisiert gespeichert.»
Lange Erarbeitungsphase
Im September 2010 erteilte der Bundesrat dem Kanton Luzern die 
Erlaubnis, am 28. November 2010 mit der elektronischen Stimmabgabe zu
starten. «Dem voraus gegangen war ein langer Weg von rechtlichen 
Schritten», sagte Kathrin Graber, juristische Mitarbeiterin beim Amt 
für Gemeinden. Damit E-Voting versuchsweise eingeführt werden konnte,
habe das kantonale Stimmrechtsgesetz angepasst werden müssen. Dazu 
hätten zahlreiche Vertragsverhandlungen zwischen den Kantonen Genf 
und Luzern und dem Bund stattgefunden; diese hätten schliesslich in 
der sogenannten «Beherbergungslösung», einer vertraglichen 
Übereinkunft, geendet. Kathrin Graber verwies auf Abläufe beim 
Datentransfer, bei der Informationssicherheit und dem Datenschutz, 
die es rechtlich zu regeln galt. «Für den Fall einer technischen 
Panne haben wir ein Vorgehensszenario ausgearbeitet.»
Beliebt und genutzt
Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass wegen E-Voting keine
erhebliche Erhöhung der Stimmbeteiligung zu erwarten ist, sondern 
eine Verlagerung von der brieflichen zur elektronischen Stimmabgabe 
stattfindet. E-Voting erweist sich bei Auslandschweizerinnen und 
-schweizern als beliebt und wird rasch genutzt. Schon nach einem Jahr
betrug im Kanton Basel-Stadt die elektronische gegenüber der 
brieflichen Stimmabgabe mehr als 50 Prozent.
Im Vorgang der Abstimmung wurden die Stimmberechtigten des Kantons
Luzern im Ausland über die Möglichkeit zur elektronischen Abstimmung 
informiert. Eine Broschüre in drei Sprachen und die Homepage 
www.lu.ch/evoting enthalten alle wichtigen Informationen und 
Anleitungen zur elektronischen Stimmabgabe.

Kontakt:

Politische Auskünfte:
Yvonne Schärli
Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements
(erreichbar am Montag, 25. Oktober 2010, 15.00 - 16.00 Uhr)
Tel.: +41/41/228'59'18

Technische und Sicherheitsaspekte:
Edgar Huwiler
Leiter Controlling, Finanzen und Informatik
(erreichbar am Montag, 25. Oktober 2010, 14.45 - 15.30 Uhr)
Tel.: +41/41/228'59'18

Juristische Aspekte:
Kathrin Graber
Juristische Mitarbeiterin im Amt für Gemeinden
(erreichbar am Montag, 25. Oktober 2010, 14.45 - 15.30 Uhr)
Tel.: +41/41/228'51'40

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