E-Voting für Luzernerinnen und Luzerner im Ausland
Luzern (ots)
Am 28. November 2010 wird im Kanton Luzern erstmals elektronisch abgestimmt. Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland wohnen und im Kanton Luzern stimmberechtigt sind, werden erstmals zum E-Voting zugelassen.
«Das Bedürfnis nach E-Voting ist bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern - aus verständlichen Gründen - besonders gross», konstatierte Regierungsrätin Yvonne Schärli. Diesem Bedürfnis hätten Auslandschweizerorganisationen in den vergangenen Jahren immer wieder Nachdruck verliehen. Am 28. November 2010 ist es nun soweit: Schweizerinnen und Schweizer im Ausland und mit Stimmrecht im Kanton Luzern können ihre Stimme per Internet abgeben.
Einfacherer Zugang
Regierungsrätin Yvonne Schärli zeigte sich überzeugt, dass durch das E-Voting der Ausübung von demokratischen Rechten im Ausland verstärkt Rechnung getragen wird. Dank E-Voting würden die geographischen Distanzen schneller überbrückt. Der Briefverkehr aus aller Welt berge auch Probleme: «Abstimmungsunterlagen bleiben unterwegs stecken oder treffen erst nach dem Abstimmungstag beim Kanton ein.» Das Abstimmen aus dem Ausland erfahre durch E-Voting insgesamt eine Erleichterung.
Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf
Vor dem Kanton Luzern haben der Bund und verschiedene Kantone (Genf, Neuenburg, Zürich) bereits Erfahrungen mit Pilotprojekten gesammelt. Diese haben die Machbarkeit und Sicherheit von E-Voting bestätigt. Der Kanton Genf hat in der Zwischenzeit als erster Kanton die elektronische Stimmabgabe für die Stimmberechtigten definitiv eingeführt und ist erfolgreich bei der Durchführung von elektronischen Abstimmungen. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung und weil auch er ein zentrales Stimmregister führt, arbeitet der Kanton Luzern beim E-Voting eng mit dem Kanton Genf zusammen. Yvonne Schärli: «Das grosse Know-how der Genfer kann der Kanton Luzern nutzen und durch die Zusammenarbeit auch Kosten sparen.»
Sicherheit garantieren
Die Regierungsrätin sprach von technischen Errungenschaften, die sich oft als Nutzen für die Allgemeinheit herausgestellt hätten. Doch gebe es auch eine Kehrseite dieser Medaille: «Wer sich die Technik zu Nutze macht, muss genau prüfen, wo die Gefahren liegen.» Diesem Aspekt sei bei den Pilotversuchen beim Bund und den Kantonen, aber auch bei der Behandlung im Regierungs- und Kantonsrat, grosse Aufmerksamkeit geschenkt worden: «Es ist uns ein zentrales Anliegen, die Sicherheit beim E-Voting jederzeit zu gewähren.»
Grosse Sicherheitsvorkehrungen
Edgar Huwiler, Leiter Controlling, Finanzen und Informatik beim JSD verwies auf zahlreiche Vorkehrungen, die für die Sicherheit des Abstimmungssystems getroffen wurden: So werde durch die Eingabe von Passwort und Geburtsdatum (Authentisierung) eine missbräuchliche Verwendung des Stimmrechtsausweises erheblich erschwert. Zudem ändere die Nummer des Stimmrechtausweises bei jeder Abstimmung. Auch sei die Abgabe von mehr als einer Stimme technisch verunmöglicht. Die Wahrung des Stimmgeheimnisses ist laut Edgar Huwiler auch beim E-Voting sichergestellt: «Im Wahllokal werden die Stimmrechtsausweise und die Stimmzettel getrennt gesammelt. Diese Trennung geschieht auch beim E-Voting. Die Stimmen werden zum Zeitpunkt der Stimmabgabe von den persönlichen Daten getrennt und nicht wieder zusammengeführt. In der elektronischen Urne sind sie anonymisiert gespeichert.»
Lange Erarbeitungsphase
Im September 2010 erteilte der Bundesrat dem Kanton Luzern die Erlaubnis, am 28. November 2010 mit der elektronischen Stimmabgabe zu starten. «Dem voraus gegangen war ein langer Weg von rechtlichen Schritten», sagte Kathrin Graber, juristische Mitarbeiterin beim Amt für Gemeinden. Damit E-Voting versuchsweise eingeführt werden konnte, habe das kantonale Stimmrechtsgesetz angepasst werden müssen. Dazu hätten zahlreiche Vertragsverhandlungen zwischen den Kantonen Genf und Luzern und dem Bund stattgefunden; diese hätten schliesslich in der sogenannten «Beherbergungslösung», einer vertraglichen Übereinkunft, geendet. Kathrin Graber verwies auf Abläufe beim Datentransfer, bei der Informationssicherheit und dem Datenschutz, die es rechtlich zu regeln galt. «Für den Fall einer technischen Panne haben wir ein Vorgehensszenario ausgearbeitet.»
Beliebt und genutzt
Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass wegen E-Voting keine erhebliche Erhöhung der Stimmbeteiligung zu erwarten ist, sondern eine Verlagerung von der brieflichen zur elektronischen Stimmabgabe stattfindet. E-Voting erweist sich bei Auslandschweizerinnen und -schweizern als beliebt und wird rasch genutzt. Schon nach einem Jahr betrug im Kanton Basel-Stadt die elektronische gegenüber der brieflichen Stimmabgabe mehr als 50 Prozent.
Im Vorgang der Abstimmung wurden die Stimmberechtigten des Kantons Luzern im Ausland über die Möglichkeit zur elektronischen Abstimmung informiert. Eine Broschüre in drei Sprachen und die Homepage www.lu.ch/evoting enthalten alle wichtigen Informationen und Anleitungen zur elektronischen Stimmabgabe.
Kontakt:
Politische Auskünfte:
Yvonne Schärli
Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements
(erreichbar am Montag, 25. Oktober 2010, 15.00 - 16.00 Uhr)
Tel.: +41/41/228'59'18
Technische und Sicherheitsaspekte:
Edgar Huwiler
Leiter Controlling, Finanzen und Informatik
(erreichbar am Montag, 25. Oktober 2010, 14.45 - 15.30 Uhr)
Tel.: +41/41/228'59'18
Juristische Aspekte:
Kathrin Graber
Juristische Mitarbeiterin im Amt für Gemeinden
(erreichbar am Montag, 25. Oktober 2010, 14.45 - 15.30 Uhr)
Tel.: +41/41/228'51'40