Kanton Luzern schüttet 170,8 Millionen Franken Prämienverbilligung aus
Luzern (ots)
Anfang November 2010 hat das Parlament den Staatsvoranschlag 2011 verabschiedet. Für die Prämienverbilligung stehen im nächsten Jahr 170,8 Millionen Franken zur Verfügung, 3 Millionen mehr als im laufenden Jahr. Damit können die Richtprämien erhöht werden.
Der für die Prämienverbilligung massgebende Prozentsatz muss erstmals nach vier Jahren wieder erhöht werden, damit der vom Kantonsrat bewilligte Kreditrahmen eingehalten werden kann. Trotz dieser Erhöhung wird der bezugsberechtigte Bevölkerungsanteil unverändert bei rund 35 Prozent bleiben. Es wird also nach wie vor rund jeder dritte Luzerner/jede dritte Luzernerin Prämienverbilligung erhalten.
Sozialhilfebezüger erhalten gesamte Richtprämie
Die neuen Richtprämien und der neue Prozentsatz sind in der Verordnung zum Prämienverbilligungsgesetz festgelegt, welche der Regierungsrat in Absprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden verabschiedet hat. Der Prozentsatz liegt neu bei 16,5 Prozent (Vorjahr 14,5 Prozent) und die Richtprämien sind für jede Prämienregion separat festgelegt.
Die 2011 im Kanton Luzern geltenden Richtprämien entnehmen Sie der beigefügten PDF-Tabelle.
Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe erhalten unabhängig vom Prozentsatz die gesamten Richtprämien ausbezahlt. Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV gelten die vom Bund festgelegten Richtprämien. Diese liegen leicht über den Richtprämien für die übrigen Anspruchsberechtigten.
Anspruch bis 30. April 2011 anmelden
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2011 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 16,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens sowie Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre in mindestens 6-monatiger Ausbildung, sofern das massgebende Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2011 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2011 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter www.ahvluzern.ch abgerufen werden.
Anhänge: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8497_20101201_praemien.pdf
Kontakt:
Guido Graf, Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'60'85 (erreichbar heute zwischen 11 und 12 Uhr)
E-Mail: guido.graf@lu.ch
Daniel Wicki, Soziales und Arbeit
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch