Datum der Neuwahlen der kommunalen Behörden für die Amtsdauer 2012 - 2016
Luzern (ots)
In der ersten Hälfte des Jahres 2012 finden die Neuwahlen der Gemeindebehörden sowie der Gemeindeparlamente durch die Stimmberechtigten statt.
1. Gemeinderäte, Gemeindeparlamente und Korporationsräte
Die Neuwahlen der Gemeinderäte, der Gemeindeparlamente und der Korporationsräte finden im Jahr 2012 statt. Amtsantritt für die Gemeinde- und Korporationsräte sowie die Gemeindeparlamente ist am 1. September 2012.
2. Vernehmlassungen zu den Wahlterminen
Es wurde ein Vernehmlassungsverfahren bei den Gemeinden, den politischen Parteien und beim Präsidenten der Korporationsgemeinden durchgeführt. Eine deutliche Mehrheit sprach sich für den Wahltermin vom 6. Mai 2012 aus.
3. Terminplan
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2011 den Wahltermin auf den 6. Mai 2012 festgelegt. Der Terminplan sieht wie folgt aus:
22. Februar 2012
Aschermittwoch
11. März 2012
eidg. Blanko-Abstimmungstermin
19. März 2012
(Josefstag) Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Einwohnerratswahlen; Korporationswahlen (für Korporationen, die Wahlen an der Urne durchführen)
20. März 2012
(für Gemeinden mit Josefstag als Feiertag) Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen; Korporationswahlen (für Korporationen, die Wahlen an der Urne durchführen)
8. April 2012
Ostern
6. Mai 2012
Gemeinderats- und Einwohnerratswahlen Korporationswahlen (für Korporationen, die Wahlen an der Urne durchführen)
17. Juni 2012
eidg. Blanko-Abstimmungstermin, ev. 2. Wahlgang Gemeinderatswahlen
1. September 2012
Amtsantritt Gemeindebehörden
4. Vorbehalt bei Gemeindevereinigungen
In den Gemeinden Schötz und Ohmstal, Geuensee, Knutwil, Mauensee, Sursee sowie Escholzmatt und Marbach bestehen Gemeindevereinigungs-Projekte. Für diese sowie allfällig weitere Vereinigungsprojekte ist im Zeitpunkt der Wahlanordnung aufgrund des aktuellen Projektstands festzulegen, ob die Wahlen am ordentlichen Termin vom 6. Mai 2012 oder an einem anderen Wahltag stattfinden.
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Kontakt:
Kathrin Graber
Amt für Gemeinden
Tel.: +41/41/228'51'41