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Werkbeiträge für Kulturschaffende von Kanton und Stadt Luzern: Ausschreibung 2012

Luzern (ots)

Der Kanton und die Stadt Luzern fördern gemeinsam Künstlerinnen und Künstler durch Beiträge, die jährlich im Rahmen von Wettbewerben vergeben werden. Diese Werkbeiträge (mindestens 15'000 und höchstens 30'000 Franken) sollen Kulturschaffenden eine finanzielle Hilfe bieten, um ein Projekt oder ein Werk auszuarbeiten oder die künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln.

Kanton und Stadt Luzern schreiben im diesjährigen Wettbewerb folgende drei Sparten aus: Volksmusik, Theater/Tanz, Freie Kunst.

Die Sparte Volksmusik wird zum ersten Mal berücksichtigt. In den letzten Jahren ist im Bereich der traditionellen Schweizer Volksmusik eine Dynamik entstanden, die zu einer eigentlichen Erneuerung dieser Musikrichtung beigetragen hat. Sie konnte ihre ideologischen Fesseln aus der Zeit der geistigen Landesverteidiung oder auch vom Kommerz befreien und sich zeitgemäss weiterentwickeln. Die Ausschreibung will diese wichtige Entwicklung anerkennen und vor allem fördern.

Ausserdem wurde entschieden, die Sparte Theater/Tanz im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr auszuschreiben. Diese spezielle Berücksichtigung erfolgt aufgrund von Gesprächen, die im Rahmen der Verhandlungen zu den kulturpolitischen Standortbestimmungen von Kanton und Stadt Luzern mit der freien professionellen Theaterszene geführt wurden.

Die Freie Kunst ist die Sparte mit der grössten Nachfrage. Gerade bildende Künstlerinnen und Künstler haben wenig Gelegenheit, sich mit speziellen Projekten (wie in anderen Sparten möglich) an die Kulturförderung von Kanton und Stadt zu wenden. Hier geht es auch nicht um die Förderung spezieller Projekte, sondern darum, ein Werk weiterzuentwickeln.

Für Werkbeiträge stehen den drei Jurys je 70'000 Franken zur Verfügung, es werden also total 210'000 Franken Fördermittel vergeben.

Teilnahmeberechtigung

Künstlerinnen und Künstler können am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Luzern wohnen oder durch ihr Werk, ihre Tätigkeit oder in anderer Weise mit dem künstlerischen Leben im Kanton Luzern in besonderer Beziehung stehen. Künstlergruppen können am Wettbewerb teilnehmen, wenn ihr Arbeits- und ihr Produktionsstandort seit mindesten zwei Jahren zur Hauptsache im Kanton Luzern liegt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die in einer Grundausbildung der entsprechenden Sparte stehen.

Teilnahmeunterlagen und Abgabetermin Zur Teilnahme am Wettbewerb sind die Weisungen und das Bewerbungsblatt für die gewünschte Sparte abrufbar unter www.werkbeitraege.ch oder zu bestellen bei der Geschäftsstelle Werkbeiträge, Tel. 041/228'52'06, werkbeitraege@lu.ch. Abgabetermin der Dossiers: 13. Juli 2012.

Kontakt:

Daniel Huber
Kulturbeauftragter des Kantons Luzern und Präsident der
Wettbewerbskommission von Kanton und Stadt Luzern
Geschäftsstelle Werkbeiträge, Kulturförderung Kanton Luzern,
Bahnhofstrasse 18, 6002 Luzern
Tel.: +41/41/228'52'06
Mobile: +41/79/301'16'13 (heute 11-12 und 14-15 Uhr)
E-Mail: werkbeitraege@lu.ch
Internet: www.werkbeitraege.ch

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