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Bildungskommission will Wirtschaftsfakultät vorerst nicht weiterverfolgen

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur des Kantonsrates nimmt den Planungsbericht über die Hochschulentwicklung im Kanton Luzern einstimmig zur Kenntnis und beantragt dem Kantonsrat gleichzeitig mit knapper Mehrheit die Bemerkung, dass die vorgeschlagene vierte Fakultät Wirtschaftswissenschaften vorerst nicht weiterverfolgt werden soll.

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (Vorsitz Christian Graber, SVP, Grossdietwil) beantragt dem Kantonsrat nach zweitägiger Beratung einstimmig, den Planungsbericht über die Hochschulentwicklung im Kanton Luzern zur Kenntnis zu nehmen. Die Kommission liess sich vorgängig zu ihrer Beratung durch den Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements, Regierungsrat Reto Wyss, über die Vorlage orientieren und gab dem Rektor der Universität Luzern, Paul Richli, und dem Rektor der Hochschule Luzern, Markus Hodel, Gelegenheit, sich zur vom Regierungsrat vorgeschlagenen vierten Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Universität Luzern zu äussern.

Die grosse Mehrheit der Fraktionen erachtet den Planungsbericht als zuverlässige Auslegeordnung über die Zielsetzungen des Regierungsrates zum Bildungsstandort Luzern im Bereich der Hochschulbildung. Während sich eine Minderheit dafür ausspricht, die Obergrenze der Studierenden der Universität bei 2'600 zu belassen, wünscht sich die starke Kommissionsmehrheit, dass allen drei Hochschulen ein Wachstum ermöglicht wird.

Gleichzeitig stellt die Kommission Antrag auf fünf Bemerkungen. Mit knapper Mehrheit beantragt die Kommission eine Bemerkung, dass die vorgeschlagene vierte Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Universität Luzern vorerst nicht weiterverfolgt werden soll. Insbesondere in den Bereichen Forschung und Weiterbildung ist für die knappe Mehrheit der Kommission eine gegenseitige Konkurrenzierung der Wirtschaftsangebote von Universität und Hochschule an einem Standort zwangsläufig und unerwünscht. Zudem seien die Alternativen zu einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht sorgfältig genug geprüft worden und für einen Teil dieser knappen Kommissionsmehrheit hätte die Ausbildungsrichtung einer vierten Fakultät erst aufgrund einer Portfolio-Analyse der Bildungsangebote aller drei Hochschulen festgelegt werden dürfen. Weiter wünscht sich die knappe Kommissionsmehrheit verbindlichere Angaben zum Infrastrukturbedarf einer vierten Fakultät.

In der Folge beantragt die Kommission in vier weiteren Bemerkungen, dass künftig eine zwingende institutionalisierte Zusammenarbeit in den Bereichen Koordination der Bildungsangebote und Information zwischen den drei Hochschulen erfolgt, das Gebiet Seetalplatz als möglicher Hochschulstandort abgeklärt wird, die Einführung eines Masterstudiums Medizin zu prüfen ist sowie die finanziellen Mittel für die Entwicklung der Hochschulen nicht zulasten anderer Bildungsaufgaben aufgebracht werden.

Einstimmig genehmigte die EBKK an ihrer Sitzung vom Montag weiter das Dekret über den Beitritt des Kantons Luzern zur neuen Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung und beschloss ebenso einstimmig, das Gesetz über die Hochschulen des Kantons Luzern in der Fachhochschule Zentralschweiz aufzuheben. Die Vereinheitlichung der Trägerschaft, welche Steuerung und Führung der Hochschule Luzern verbessern soll, der neue Finanzierungsmechanismus und die mehrjährigen Leistungsaufträge der Trägerschaft werden von der Kommission begrüsst. Eine Minderheit der Kommission taxiert die neu höhere Abgeltung des Standortvorteils durch den Kanton Luzern als übermässig, die Kommissionsmehrheit erachtet ihn angesichts des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwerts der Hochschule Luzern für den Kanton als gerechtfertigt.

Kontakt:

Christian Graber
Präsident der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur EBKK
Tel.: +41/79/626'07'27

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