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Kommission Justiz und Sicherheit für mehr Sicherheit in Sportstadien

Luzern (ots)

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates JSK (Vorsitz Armin Hartmann, SVP, Schlierbach) hat das Dekret über die Genehmigung des Beitritts des Kantons Luzern zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vorberaten.

Seit dem 1. September 2010 ist das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen in allen 26 Kantonen in Kraft. Zusätzlich versuchte die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), mit den zuständigen Sportligen und -verbänden sowie den Fanorganisationen auf partnerschaftlicher Basis konsensfähige Lösungen für bessere Sicherheitsvorkehrungen durch die Veranstalter zu finden. Nach wie vor stellen aber gewalttätige Ausschreitungen im Rahmen von Fussball- und Eishockeyspielen eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Es braucht zusätzliche Massnahmen, um weitere Verbesserungen zu erzielen. Die KKJPD erarbeitete deshalb, gestützt auf die Erfahrungen anderer Länder, einen Vorschlag für eine Anpassung des Konkordats. Dieser sieht vor, dass den Behörden mit der Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen ein Instrument in die Hand gegeben wird, um mittels Auflagen Einfluss auf die Sicherheitskonzepte und Stadionordnungen nehmen zu können. Solche Auflagen können bauliche und technische Massnahmen in den Stadien, die Zahl der einzusetzenden privaten Sicherheitskräfte, die Stadionordnung, Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten und den Verkauf alkoholischer Getränke, die Abwicklung der Zutrittskontrollen, die An- und Rückreise der Gästefans und andere sicherheitsrelevante Elemente betreffen.

Zudem sollen neu auch Tätlichkeiten und die Hinderung einer Amtshandlung als gewalttätiges Verhalten gelten. Rayonverbote, für die heute eine Maximaldauer von einem Jahr gilt, sollen künftig für die Dauer von bis zu drei Jahren erlassen werden können, und die Verfügungen können Rayons in der ganzen Schweiz umfassen. Bei Gewalt gegen Personen, bei schweren Sachbeschädigungen und bei Wiederholungstäterinnen und -tätern soll direkt eine Meldeauflage angeordnet werden können, ohne dass zuvor die Verletzung eines Rayonverbots nachgewiesen werden muss. Der Änderungsentwurf enthält auch klare Rechtsgrundlagen für Personendurchsuchungen bei den Zutrittskontrollen und bei der Benützung von Fantransporten.

Die Kommission Justiz und Sicherheit hat die Änderungen des Konkordats ausführlich geprüft und diskutiert. Obschon man teilweise einerseits weitergehende Verschärfungen bevorzugt hätte und andererseits die Einschränkung von Grundrechten bedauerte, betonte die JSK, dass Sportveranstaltungen keinen rechtsfreien Raum darstellen dürfen und dass an Massnahmen alles unterstützt werde, was den Sport wieder in den Mittelpunkt stellt. Die JSK beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Dekret über den Beitritt zu den Änderungen des Konkordats anzunehmen.

Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Novembersession beraten.

Kontakt:

Armin Hartmann
Präsident Kommission Justiz und Sicherheit
Tel.: +41/41/933'27'28

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