Kommission lehnt Projektierungskredit für einen ZHB-Neubau ab
Luzern (ots)
Die Kantonsratskommission Verkehr und Bau (VBK) lehnt den Sonderkredit für die Projektierung eines Neubaus für die Zentral- und Hochschulbibliothek und das Kantonsgericht ab. Eine Mehrheit der Kommission erachtet das Projekt zwar nach wie vor als sinnvoll, jedoch als nicht realistisch. Die Kredite zur Erweiterung Grosshof und die Nachrüstung der Lüftung im Universitätsgebäude wurden gutgeheissen.
Die Botschaft zur Projektierung eines Neubaus für die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) und das Kantonsgericht (B 72) beinhaltet den Kredit für einen Planungswettbewerb. Damit soll ein Neubauprojekt erarbeitet werden, welches hohe städtebauliche und architektonische Anforderungen erfüllt. Nach Vorliegen des Projektes können die notwendigen planungsrechtlichen und denkmalpflegerischen Entscheide getroffen werden.
Die Kosten für den Planungswettbewerb mit der Klärung der planungsrechtlichen Grundlagen und der Unterschutzstellung betragen 1,7 Millionen Franken, die Kosten für die Ausarbeitung der Bauvorlage an den Kantonsrat mit Bauprojekt und Kostenvoranschlag 2,3 Millionen Franken. Die gesamten Planungskosten betragen somit 4 Millionen Franken.
Kommission bewertet Chancen für Projekt als zu gering
Die auslösende Motion M 219 von Andrea Gmür-Schönenberger über eine Integration des neuen Kantonsgerichtes im Neubau der Zentral- und Hochschulbibliothek wurde von den Fraktionen mehrheitlich unterstützt. Mittlerweile musste jedoch verschiedentlich festgestellt werden, dass es an Mehrheiten und Unterstützung für diesen Ansatz fehlt. Mit dem vom Regierungsrat gewählten zweistufigen Verfahren können die Risiken zwar betraglich etwas reduziert werden, aber insgesamt werden die Chancen von der Kommission als zu gering beurteilt. Nicht zu Letzt im Hinblick auf andere Hochbauvorlagen und die Kantonsfinanzen ist bei dieser Ausgangslage auf Investitionen in ein Projekt zu verzichten, dessen spätere Umsetzung mehr als fraglich ist. Keine Mehrheit fand die Argumentation, dass ein solches Planungsverfahren Antworten auf verschiedene offene Fragen gäbe.
Ja zu Sonderkredit für die Erweiterung Grosshof
An ihrer Sitzung hat die Kommission zudem zwei weitere Kredite beraten. Die Botschaft zur Erweiterung des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof (B 70) sieht den Ausbau des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof auf 104 rechtskonforme Haftplätze vor ? inklusive der erforderlichen Nebenräume zur Einhaltung der einschlägigen Vorgaben für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges. Geplant sind ein zusätzlicher Gefängnistrakt und die Aufstockung von drei bestehenden Zellentrakten. Die Investitionskosten betragen brutto 14,9 Millionen Franken. Der Bund und das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz beteiligen sich daran mit rund 3 Millionen Franken.
Die Notwendigkeit zusätzlicher Haftplätze war in der Kommission unbestritten. Zweckmässig wird auch der gewählte Ansatz mit der Erweiterung der bestehenden Anlage und konzeptionellen Integration der zusätzlichen Plätze beurteilt. Auch wenn die Kosten als hoch angesehen werden, sind sie für eine Mehrheit der Kommission nachvollziehbar und einlässlich begründet. Ein Rückweisungsantrag wurde deshalb deutlich abgelehnt.
Zusatzkredit für die Nachrüstung der Lüftung des Unigebäudes
Die Botschaft für einen Zusatzkredit für die Nachrüstung der Lüftung des Universitätsgebäudes Frohburg in Luzern mit einer Kühlung (B 65) beinhaltet den Kredit zum nachträglichen Einbau einer Kühlung, insbesondere für die grossen Hörsäle. Beim seinerzeitigen Kauf und Umbau des Postbetriebsgebäudes wurden die Lüftungsanlagen auf das hygienisch notwendige Minimum hin ausgelegt und bewusst auf den Einbau einer Kühlung verzichtet. Bereits damals wurden jedoch Vorinvestitionen für den nachträglichen Einbau einer Kühlung für die grossen Hörsäle getätigt. Die Investitionskosten für die Nachrüstung der bestehenden Lüftungsanlage betragen 5,8 Millionen Franken.
Die Kommission beurteilt die Fakten als klar. Mit den durchgeführten Messungen ist der Bedarf nachträglich ausgewiesen. Es besteht ein Prioritätskonzept, welches den gezielten und begrenzten Einsatz der Kühlung erlaubt. Die für die Kühlung notwendige gewerbliche Kälte ist vorhanden. Positiv wird zur Kenntnis genommen, dass selbst mit diesen Zusatzinvestitionen der gesamte Projektkredit nicht überschritten wird.
Die Vorlagen werden in der Junisession im Luzerner Kantonsrat behandelt. Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Markus Odermatt, CVP Ballwil, am 17. Mai 2013 vorberaten
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Markus Odermatt
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