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Kommission unterstützt Kantonsinitiative gegen Geldwäscherei im Immobilienhandel

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates möchte den Immobilienhandel dem Geldwäschereigesetz unterstellen. Eine entsprechende Kantonsinitiative soll diesem Anliegen auf eidgenössischer Ebene Nachdruck verleihen.

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Giorgio Pardini (SP, Luzern) einen Kantonsratsbeschluss über eine Kantonsinitiative zur Ausdehnung des Geldwäschereigesetzes auf den Immobilienhandel vorberaten. Der Kantonsrat hatte am 8. November 2011 die entsprechende Motion M 30 von David Roth erheblich erklärt und dem Regierungsrat damit den Auftrag zur Ausarbeitung dieser Kantonsinitiative erteilt.

Die Initiative zielt darauf ab, das Geldwäschereigesetz auf den Immobilienhandel auszudehnen. Die Schweiz erfüllt in diesem Bereich die internationalen Standards nicht. Dies führt dazu, dass sie als Drehscheibe für illegale Gelder missbraucht werden kann, was wiederum zu stark überhöhten Preisen auf dem Immobilienmarkt führen kann.

Die WAK erkennt im Immobilienhandel ein Potential für Geldwäscherei. Zudem erachtet es die Kommission als grundsätzlich problematisch, dass bisher nicht überprüft werden musste, woher im Immobilienhandel selbst grössere Geldsummen stammen. Sie unterstützt daher, dass mit der Kantonsinitiative auf Bundesebene ein Zeichen gegen die Geldwäscherei gesetzt wird. Der Immobilienhandel soll im Sinne der Weissgeldstrategie dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG) unterstellt werden.

Die Beratung der Kantonsinitiative ist für die Juni-Session des Kantonsrates traktandiert.

Kontakt:

Andrea Gmür-Schönenberger
Vizepräsidentin der Kommission Wirtschaft und Abgaben
Tel.: +41/79/375'40'32
E-Mail: andrea.gmuer-schoenenberger@lu.ch

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