Zahlreiche Neuerungen bei der Prämienverbilligung
Luzern (ots)
Das Anmeldeverfahren für die individuelle Prämienverbilligung wird einfacher. Die Ausgleichskasse Luzern verschickt in diesen Tagen bereits ausgefüllte Anmeldeformulare für die Prämienverbilligung 2014 an rund 75'000 Haushalte im Kanton Luzern. Mit einer Unterschrift und dem Datum versehen müssen die Gesuche bis Ende Oktober 2013 an die Ausgleichskasse zurückgeschickt werden. Die Prämienverbilligung wird ab 2014 neu direkt an die Krankenkassen ausbezahlt.
Die Anmeldung für eine individuelle Prämienverbilligung wird für die Bevölkerung einfacher. Bisherige Bezüger erhalten in diesen Tagen neu ein bereits ausgefülltes Formular, welches sie nur noch mit einer Unterschrift und dem Datum zu bestätigen haben. Im selben Haushalt wohnende Personen sind bereits erfasst und müssen nicht mehr zusätzlich aufgelistet werden. Die Ausgleichskasse Luzern bedient mit dem Formular rund 75'000 Personen, die in den vergangenen zwei Jahren bereits ein Gesuch um Prämienverbilligung gestellt hatten. Für neue Gesuche kann das entsprechende Formular bei der AHV-Zweigstelle oder im Internet bei der Ausgleichskasse Luzern bezogen werden.
Frist bis 31. Oktober 2013
Neu ist die Frist für die Prämienverbilligung: Die Gesuche müssen bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden, statt wie bisher Ende April des Prämienjahres. Das heisst: Für die Prämienverbilligung 2014 müssen die Anmeldeformulare bis am 31. Oktober 2013 bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden.
Auszahlung direkt an die Krankenkassen
Mit der Änderungen des Prämienverbilligungsgesetzes, das seit dem 1. Juli 2013 in Kraft ist, gibt es zahlreiche weitere Neuerungen, die nun wirksam werden. Die Gesuche um Prämienverbilligung werden neu zentral bei der Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Die AHV-Zweigstellen der Gemeinden bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Bevölkerung. Ausbezahlt wird die Prämienverbilligung neu direkt an die Krankenversicherer.
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, deren Krankenkassenprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, um die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Im Kanton Luzern haben im Jahr 2012 rund 123'644 Personen Anspruch auf Prämienverbilligung, was einem Anteil von 32 Prozent der Luzerner Wohnbevölkerung entspricht.
Für Fragen der Bevölkerung hat die Ausgleichskasse Luzern eine Hotline eingerichtet: 041 375 08 88
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ahvluzern.ch
Anhang: - Merkblatt zur IPV 2014
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11150_20130819_IPV.pdf
Kontakt:
Urs Hofstetter
Direktor Ausgleichskasse Luzern
Tel.: +41/41/375'08'01