Aktualisierung des Luzerner Parlamentsrechts sorgt für mehr Effizienz
Luzern (ots)
Die rechtlichen Grundlagen des Luzerner Parlamentsbetriebs werden an die heutige Praxis angepasst. Dabei sollen Neuerungen wie Fristen für die Vorstossbeantwortung, die vermehrte elektronische Kommunikation oder das Verfahren zur Einreichung einer Kantonsinitiative zu mehr Effizienz führen. Weiter soll die Aktualisierung des Parlamentsrechts Klarheit und Rechtssicherheit schaffen.
Mit der Aktualisierung des Parlamentsrechts (B 129) legt der Regierungsrat eine Revision der rechtlichen Grundlagen für den Kantonsrat vor. Diese geht auf die 2011 erheblich erklärte Motion M 19 von Rolf Born zurück. Sie umfasst Nachführungen und Anpassungen an die gelebte Praxis des Parlamentsbetriebs. Im Vordergrund stehen eine höhere Effizienz und die Klarheit und Rechtssicherheit der Abläufe.
Effizienter Parlamentsbetrieb Zusammen mit der Stabsgruppe der Geschäftsleitung des Kantonsrates hat die vom Regierungsrat eingesetzte Projektgruppe unter der Leitung der Staatskanzlei unter anderem folgende Neuerungen ausgearbeitet:
- Amtsdauer: Neu sollen die Amtsdauern des Kantonsratspräsidiums und des Regierungspräsidenten/in von Anfang Juli bis Ende Juni dauern (bisher Kalenderjahr) und damit an den Legislaturwechsel und beim Regierungsrat an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Amtsantritt angepasst werden. - Fristen: Für die Beantwortung von Vorstössen sollen neu folgende Fristen gelten: Bei Anfragen und Einzelinitiativen sechs Monate, bei Motionen und Postulaten ein Jahr. - Sitzungstage: Seit Jahren benötigt der Kantonsrat für die Erledigung der Geschäfte durchschnittlich nur 14,5 statt der reservierten 17,5 Sitzungstage pro Jahr. Die Zahl der Sitzungstage soll deshalb reduziert und Doppelsessionen sollen abgeschafft werden. - Richterwahlen: Neu sollen freie Stellen, die der Kantonsrat bei den Justizbehörden mittels Wahl besetzt, im Kantonsblatt ausgeschrieben werden. Der Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) wird die Vorbereitung der Wiederwahlen übertragen. - Kommunikation: Die elektronische Kommunikation zwischen den Parlamentsdiensten und dem Kantonsrat sowie die Möglichkeit der Bild- und Tonübertragungen aus den Sessionen sollen neu in den gesetzlichen Grundlagen verankert werden. Zudem wird der Ausbau des parlamentarischen Geschäftsverwaltungssystems ermöglicht. - Kantonsinitiative: Wird die Motion zur Einreichung einer an den Bund gerichteten Kantonsinitiative erheblich erklärt, hat dies neu die Wirkung eines Einreichungsbeschlusses.
Rückmeldungen aus Vernehmlassung eingeflossen In der Vernehmlassung wurden die Anpassungsvorschläge überwiegend positiv aufgenommen. Einzelne Vorschläge wie das Verbot des mehrfachen Wortbegehrens, die höhere Hürde für eine Einzelinitiative oder die Anpassung der Einsichtnahme in die Kommissionsprotokolle wurden verworfen. Diese Rückmeldungen sowie weitere Anregungen sind in die Vorlage eingeflossen.
Die Anpassungen und die vorgesehenen Effizienzsteigerungen sind nicht mit höheren Kosten verbunden. Die Entwicklungskosten für den Ausbau des parlamentarischen Geschäftsverwaltungssystems in der Höhe von rund 250'000 Franken sind in der Finanzplanung berücksichtigt.
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