BK: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den bilateralen Abkommen II Schweiz-EU
Bern (ots)
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den bilateralen Abkommen II Schweiz-EU
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Vernehmlassungsverfahren zu den bilateralen Abkommen II Schweiz - EU zu eröffnen. Das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wurden beauftragt, das Verfahren bei den Kantonen, dem Bundesgericht, den politischen Parteien sowie bei interessierten Organisationen einzuleiten.
Ende der Vernehmlassung ist der 10. September 2004, für die Kantone wurde die Frist bis zum 17. September verlängert. Nach der Vernehmlassung werden die Abkommen von der Schweiz und der EU unterzeichnet und können anschliessend ab Herbst dem Parlament in separaten Genehmigungsbeschlüssen, aber einer Sammelbotschaft unterbreitet werden.
Ab 17. Juni 2002 wurde in insgesamt zehn Dossiers der Bilateralen II parallel verhandelt. Das Dossier Dienstleistungen wurde angesichts der Vielzahl offener Punkte im März 2003 in gegenseitigem Einvernehmen zwischen der Schweiz und der EU von den Bilateralen II abgekoppelt. Am 19. Mai 2004 wurden die Verhandlungen politisch abgeschlossen und am 25. Juni 2004 die Abkommen paraphiert.
Acht der neun Verhandlungsergebnisse der Bilateralen II sind Abkommen (verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Ruhegehälter, Umwelt, Medien, Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung) und müssen vom Parlament genehmigt werden. Beim neunten Verhandlungsergebnis (EU-Programme Bildung/Berufsbildung/Jugend) handelt es sich um eine Absichtserklärung. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, sieben der Abkommen (ausser jenem über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte) dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Nicht erfüllt sind dagegen die verfassungsmässigen Voraussetzungen für das obligatorische Staatsvertragsreferendum. Für dieses müsste ein Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu einer supranationalen Gemeinschaft vorliegen. Auch beim Assoziationsabkommen zu Schengen/Dublin ist das nicht der Fall. Jede Übernahme von künftigem Schengen-Recht durch die Schweiz ist erst nach Abschluss eines neuen völkerrechtlichen Vertrags möglich. Für diesen bedarf es erneut der Zustimmung der Schweiz gemäss den schweizerischen Genehmigungsverfahren (Bundesrat, Parlament, Referendum). Es findet somit keine Souveränitätsübertragung statt.
Die Bilateralen II bringen Lösungen für konkrete gegenseitige Anliegen der Schweiz und der EU. Es geht in diesen Dossiers sowohl um wirtschaftliche Interessen der Schweiz (beispielsweise der Nahrungsmittelindustrie, des Finanzplatzes oder des Tourismus) als auch um eine verstärkte Zusammenarbeit in Politikbereichen wie innere Sicherheit und Asylpolitik sowie Umwelt, Statistik, Kultur und Bildung.
Bern, 30. Juni 2004
Auskunft: Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD; Tel. 031 322 26 40
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf www.europa.admin.ch
Die einzelnen Dossiers der Bilateralen II
Schengen/Dublin Schengen erleichtert den freien grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze. An der Schweizer Grenze werden aber auch bei einer Schengen- Mitgliedschaft weiterhin Zollkontrollen sowie Personenkontrollen aufgrund eines polizeilichen Anfangsverdachts durchgeführt werden. Dazu kommen mobile Kontrollen im grenznahen Bereich. Die innere Sicherheit wird im Rahmen von Schengen durch die verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gegen das internationale Verbrechen und den Terrorismus verbessert; u.a. durch das computergestützte europaweite Fahndungssystem SIS.
Dublin regelt die Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen Kriterien. Asylsuchende haben das Recht auf ein Gesuch in dem für sie zuständigen Staat. Dank der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können Zweitgesuchsteller eindeutig identifiziert und ins zuständige Land zurückgewiesen werden.
Zinsbesteuerung Die Schweiz erhebt zugunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt, der schrittweise bis 35% angehoben wird. Dieser Steuerrückbehalt betrifft ausschliesslich Zinserträge von natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU.
Betrugsbekämpfung Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU gegen Schmuggel und andere Deliktformen im indirekten Steuerbereich (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich Subventionen sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird intensiviert und ausgebaut.
Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte Für eine breite Palette von Produkten der Nahrungsmittelindustrie (wie Schokolade, Biskuits, Suppen, Saucen, Teigwaren, löslicher Kaffee etc.) werden Zölle und Exportsubventionen abgebaut.
Umwelt Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, einem wichtigen Instrument der europäischen Zusammenarbeit im Umweltbereich.
Statistik Die statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist der Zugang zu einer breiten Basis vergleichbarer, gesicherter statistischer Daten als Grundlage für Entscheide in Politik und Wirtschaft.
Media Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu den Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films.
Ruhegehälter Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit Wohnsitz in der Schweiz wird aufgehoben.