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BK: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen II

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zu den
bilateralen Abkommen II verabschiedet sowie den 
Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Wie die 
Vernehmlassungsergebnisse zeigen, geniessen die Bilateralen II die 
einstimmige Unterstützung der Kantone, breiter Wirtschaftskreise 
sowie der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und Verbände. Der 
Bundesrat bewertet die Bilateralen II als wichtige Fortsetzung der 
schweizerischen Interessenpolitik gegenüber der EU auf bilateralem 
Weg.
Die Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen II 
erfolgt unter Vorbehalt der Unterzeichnung der Abkommen 
voraussichtlich Ende Oktober. Gemeinsam mit der Sammelbotschaft 
unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die acht separaten 
Bundesbeschlüsse zu den Abkommen. Es handelt sich um die Abkommen 
über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Statistik, 
Ruhegehälter, Umwelt, MEDIA, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung 
sowie um das Abkommen über die polizeiliche und justizielle 
Zusammenarbeit, Visa und Asyl (Schengen/Dublin).
Sieben der Abkommen (ausser jenem über verarbeitete 
Landwirtschaftsprodukte) unterstehen dem fakultativen 
Staatsvertragsreferendum. Drei Abkommen (MEDIA, Schengen/Dublin und 
Zinsbesteuerung) bedürfen zu ihrer Umsetzung Anpassungen auf 
Gesetzesstufe.
Breite Unterstützung für die Bilateralen II
Die Verabschiedung der Botschaft erfolgt nach Ende des 
Vernehmlassungsverfahrens. Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: 
Die Bilateralen II werden von Wirtschaftskreisen ebenso einhellig 
unterstützt wie von der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und 
Verbänden. Die Kantone stellen sich einstimmig hinter die 
Bilateralen II.
Klar abgelehnt werden die Abkommen einzig von der SVP. Die EDU und 
die AUNS sprechen sich gegen Schengen/Dublin aus. Zahlreiche 
Schützenverbände haben kritisch zur vorgesehenen 
Waffengesetzrevision Stellung genommen.
Den Hauptanliegen der Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere im 
Bereich der Waffengesetzgebung, wird in der Botschaft Rechnung 
getragen. Der Bundesrat betont, dass aufgrund von Schengen/Dublin 
lediglich die unbedingt nötigen Anpassungen des schweizerischen 
Waffengesetzes vorgenommen würden. Die wesentliche Anpassung besteht 
darin, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Waffenerwerb im 
Handel und Waffenerwerb unter Privaten aufgehoben wird. Für alle 
Erwerbsformen (inklusive den Erwerb durch Erbgang) sollen künftig - 
je nach Waffenkategorien - die gleichen Erwerbsvoraussetzungen 
gelten (Ausnahmebewilligung, Waffenerwerbsschein, Meldung).
Der Bundesrat bewertet die Bilateralen II als wichtigen weiteren 
Schritt auf dem bilateralen Weg: Die Bilateralen II befriedigen 
einerseits wirtschaftliche Interessen beispielsweise der 
Nahrungsmittelindustrie oder des Tourismus. Das Bankgeheimnis wird 
gesichert, und europaweit tätige Unternehmen werden steuerlich 
entlastet.
Über die wirtschaftlichen Anliegen hinaus wird die Zusammenarbeit 
mit der EU in weiteren Politikbereichen ausgebaut, in erster Linie 
bei der inneren Sicherheit und der Asylpolitik. Die Polizei- und 
Justiz-Zusammenarbeit von Schengen z.B. bietet wirksame Instrumente 
im Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen wie 
beispielsweise das europaweite Fahndungssystem SIS. Und die Dubliner 
Asylzusammenarbeit ermöglicht eine substanzielle Entlastung des 
schweizerischen Asylwesens.
Keine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt
Auf der Grundlage heutiger Schätzungen dürfte die Umsetzung der 
Bilateralen II zu zusätzlichen Nettokosten für den Bundeshaushalt in 
der Grössenordnung von 80 Millionen Franken führen. Kosten entstehen 
der Schweiz durch die Einbusse von Zolleinnahmen bei den 
verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, durch die Beiträge an die 
MEDIA-Programme und die europäische Umweltagentur sowie durch die 
Inkraftsetzung des Statistik-Abkommens und die Anwendung von 
Schengen/Dublin.
Umgekehrt würden der Schweiz ohne Teilnahme an der Dubliner 
Asylzusammenarbeit im Asylbereich Mehrausgaben erwachsen. Unterm 
Strich dürften die Bilateralen II darum für den Bundeshaushalt in 
etwa budgetneutral ausfallen.
Bern, 1. Oktober 2004
Auskunft: Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD;
Tel. 031 322 26 40
Die einzelnen Dossiers der Bilateralen II
Schengen/Dublin
Schengen erleichtert den freien grenzüberschreitenden Reiseverkehr 
durch den grundsätzlichen Abbau systematischer Personenkontrollen an 
der Grenze. Gleichzeitig wird die innere Sicherheit durch die 
verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und 
Justiz gegen internationales Verbrechen und Terrorismus gestärkt. 
Zentrales Instrument dieser Kooperation ist das computergestützte 
europaweite Fahndungssystem SIS. Das schweizerische Grenzwachtkorps 
wird auch bei einer Schengen-Zusammenarbeit weiterhin an der 
Schweizer Grenze Zollkontrollen sowie im Rahmen derselben auch 
Personenkontrollen durchführen. Dazu kommen mobile Kontrollen der 
Behörden im Landesinnern.
Dublin regelt die Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen 
Kriterien. Asylsuchende haben Anspruch auf ein Gesuch in dem für sie 
zuständigen Staat. Dank der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können 
Zweitgesuchsteller eindeutig identifiziert und ins zuständige Land 
zurückgewiesen werden.
Zinsbesteuerung
Die Schweiz erhebt zugunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt, 
der schrittweise bis 35% angehoben wird. Dieser Steuerrückbehalt 
betrifft ausschliesslich Zinserträge von natürlichen Personen mit 
Steuersitz in der EU.
Betrugsbekämpfung
Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU gegen Schmuggel 
und andere Deliktformen im indirekten Steuerbereich (Zoll, 
Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich Subventionen sowie 
beim öffentlichen Beschaffungswesen wird intensiviert und ausgebaut.
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Für eine breite Palette von Produkten der Nahrungsmittelindustrie 
(wie Schokolade, Biskuits, Suppen, Saucen, Teigwaren, löslicher 
Kaffee etc.) werden Zölle und Exportsubventionen abgebaut.
Umwelt
Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, einem 
wichtigen Instrument der europäischen Zusammenarbeit im 
Umweltbereich.
Statistik
Die statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist der 
Zugang zu einer breiten Basis vergleichbarer, gesicherter 
statistischer Daten als Grundlage für Entscheide in Politik und 
Wirtschaft.
Media
Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu den 
Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der 
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films.
Ruhegehälter
Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit Wohnsitz in der 
Schweiz wird aufgehoben.

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