BK: Unterzeichnung der Bilateralen II und des Protokolls zur Ausdehnung der Freizügigkeit
Bern (ots)
Bundespräsident Joseph Deiss und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey haben am Dienstag in Luxemburg die bilateralen Abkommen II sowie das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten unterzeichnet. Seitens der EU wurden die Abkommen vom niederländischen Justizminister Piet Hein Donner, Vorsitzender des Rates der EU-Justiz- und Innenminister, sowie von Antonio Vitorino, EU-Kommissar für Justiz und Inneres, unterzeichnet.
Anlässlich der Unterzeichnungszeremonie bewertete Bundespräsident Deiss die Bilateralen II wie auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit als erneuten Ausdruck der Bereitschaft der Schweiz und der EU, Chancen und Herausforderungen gemeinsam anzupacken. Die Abkommen bedeuteten für die Schweiz wichtige weitere Schritte auf dem bilateralen Weg.
Bundesrätin Calmy-Rey unterstrich die Vorteile der Bilateralen II für die Wirtschaft, wie beispielweise für die Nahrungsmittelindustrie, den Tourismus sowie für den Finanzplatz Schweiz. Über die wirtschaftlichen Anliegen hinaus würde die Zusammenarbeit mit der EU in weiteren Politikbereichen ausgebaut, in erster Linie bei der inneren Sicherheit und der Asylpolitik.
Die europaweite Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen bietet Instrumente gegen das grenzüberschreitende Verbrechen. Die Dubliner Asylzusammenarbeit ermöglicht eine substanzielle Entlastung des schweizerischen Asylwesens.
Mit dem Zusatzprotokoll zur Freizügigkeit werden die Übergangsregelungen (wie Kontingente, Inländervorrang und Lohnkontrolle) für eine schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte gegenüber den neuen EU-Staaten festgelegt. Für die Unternehmen erschliesst sich dadurch ein Rekrutierungsmarkt, welcher sich positiv auf den Wirtschaftsstandort auswirken wird.
Anwesend an der Unterzeichnungszeremonie waren seitens der EU Piet Hein Donner sowie Jonathan Faull, Generaldirektor für Justiz und Inneres der Kommission. Seitens der Schweiz nahmen neben Bundespräsident Deiss und Bundesrätin Calmy-Rey zudem die beiden Präsidenten der aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, Erwin Juzet und Peter Briner, sowie der Tessiner Regierungsrat Luigi Pedrazzini, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, an der Unterzeichnung in Luxemburg teil.
Luxemburg, 26. Oktober 2004
Auskunft: Manuel Sager, Informationschef EVD, Tel. 079 777 67 85 Ivo Sieber , Informationschef EDA, Tel. 079 301 70 35 Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 079 301 62 84 Urs Hammer, schweizerische EU-Mission Brüssel, Tel. 0032 473 983 420
Die einzelnen Dossiers der Bilateralen II
Schengen/Dublin Schengen erleichtert den freien grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze. Gleichzeitig wird die innere Sicherheit durch die verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gegen grenzüberschreitendes Verbrechen und Terrorismus gestärkt. Zentrales Instrument dieser Kooperation ist das computergestützte europaweite Fahndungssystem SIS. Das schweizerische Grenzwachtkorps wird auch bei einer Schengen-Zusammenarbeit weiterhin an der Schweizer Grenze Zollkontrollen sowie im Rahmen derselben auch Personenkontrollen durchführen. Dazu kommen mobile Kontrollen der Behörden im Landesinnern.
Dublin regelt die Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen Kriterien. Asylsuchende haben Anspruch auf ein Gesuch in dem für sie zuständigen Staat. Dank der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können Zweitgesuchsteller eindeutig identifiziert und ins zuständige Land zurückgewiesen werden.
Zinsbesteuerung Die Schweiz erhebt zugunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt, der schrittweise bis 35% angehoben wird. Dieser Steuerrückbehalt betrifft ausschliesslich Zinserträge von natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU.
Betrugsbekämpfung Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU gegen Schmuggel und andere Deliktformen im Bereich indirekter Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich Subventionen sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird intensiviert und ausgebaut.
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Für eine breite Palette von Produkten der Nahrungsmittelindustrie (wie Schokolade, Biskuits, Suppen, Saucen, Teigwaren, löslicher Kaffee etc.) werden Zölle und Exportsubventionen abgebaut.
Umwelt Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, einem wichtigen Instrument der europäischen Zusammenarbeit im Umweltbereich.
Statistik Die statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist der Zugang zu einer breiten Basis vergleichbarer, gesicherter statistischer Daten als Grundlage für Entscheide in Politik und Wirtschaft.
MEDIA Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu den Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films.
Ruhegehälter Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit Wohnsitz in der Schweiz wird aufgehoben.