Erfolg des Vote électronique im Kanton Neuenburg
Bern (ots)
Erfolg des Vote électronique im Kanton Neuenburg
Anlässlich der Volksabstimmung vom 25. September 2005 sind im Kanton Neuenburg 1178 Stimmen auf elektronischem Weg abgegeben worden. Dieser erste Versuch des Neuenburger Systems anlässlich einer eidgenössischen Volksabstimmung verlief ohne Schwierigkeiten.
Im Kanton Neuenburg ist die elektronische Stimmabgabe am vergangenen Sonntag erstmals und mit Erfolg zum Einsatz gekommen. 1732 Stimmberechtigte aus dem Kanton hatten die Möglichkeit, ihre Stimme wahlweise konventionell (Urne oder per Post) oder elektronisch abzugeben. Bei einer Stimmbeteiligung von 60,3 % wurden 68,0 % oder 1178 Stimmen per Internet abgegeben. Das elektronische Abstimmungssystem, das vom Kanton Neuenburg in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei entwickelt worden ist, funktionierte während der dreiwöchigen Versuchsperiode einwandfrei.
Dieser Pilotversuch ist Teil eines Projekts, das der Kanton Neuenburg seit vier Jahren vorantreibt mit dem Ziel, eine eigenständige Lösung für die elektronische Stimmabgabe zu erarbeiten. Im Unterschied zur elektronischen Stimmabgabe, die im Kanton Genf bei mehreren Gelegenheiten getestet worden ist, handelt es sich beim Neuenburger System um eine Dienstleistung, die der Kanton im Rahmen seines elektronischen Behördenschalters «Guichet Unique», der am 5. Mai 2005 geöffnet wurde, anbietet. Damit sie an diesem Versuch teilnehmen konnten, mussten die Neuenburger Stimmberechtigten vorgängig einen Benutzungsvertrag für den «Guichet Unique» abschliessen. Um die Risiken des Versuchs zu begrenzen, waren lediglich die ersten 2000 Stimmberechtigten, die sich rechtzeitig vor der Abstimmung eingeschrieben haben, zum ersten Vote électronique im Kanton Neuenburg zugelassen.
Der Bundesrat stellt an die Durchführung solcher Pilotprojekte im Bereich der elektronischen Stimmabgabe mehrere Anforderungen. Bewilligt werden die Versuche nur, falls die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet und jeglicher Missbrauch ausgeschlossen ist. Die Testergebnisse dieses Wochenendes haben gezeigt, dass das Neuenburger System diesen Anforderungen genügt.
Bern, 25. September 2005
BUNDESKANZLEI Information und Kommunikation
Für weitere Auskünfte: Daniel Brändli, Bundeskanzlei, Projektleiter Vote électronique, Telefon 031 322 06 10, daniel.braendli@bk.admin.ch Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei, Leiter Sektion Politische Rechte, Telefon 031 322 37 49, hans-urs.wili@bk.admin.ch