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Bundesamt für Wohnungswesen

Grundsätzlich positive Aufnahme des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

Grenchen (ots)

Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die
Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) wurde in der
Vernehmlassung insgesamt gut aufgenommen. Die Mehrheit der Kantone
sowie zahlreiche Parteien und Organisationen verlangen jedoch
Ergänzungen. Etliche Vernehmlassungsteilnehmer plädieren für ein
grösseres Engagement des Bundes. Demgegenüber wird vereinzelt eine
Beschränkung auf das unbedingt Notwendige gefordert.
Von Anfang Mai bis Ende August fand das Vernehmlassungsverfahren
zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem
Wohnraum (BFW) statt. Es gingen 89 Stellungnahmen ein (6 Parteien, 26
Kantone, 57 Organisationen). Die Mehrheit der
Vernehmlassungsteilnehmer stimmt der Gesetzesvorlage grundsätzlich
zu. Der Verzicht auf eine generelle Förderung des Wohnungsbaus und
die Eingrenzung der Ziele werden gutgeheissen. Es wird begrüsst, dass
das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) durch ein knappes
neues Gesetz abgelöst wird. Insbesondere der Ersatz der rückzahlbaren
Vorschüsse durch Darlehen des Bundes wird als richtig erachtet.
Ebenfalls befürwortet werden die Konzentration auf
Wohnungserneuerungen, die Förderung der Forschung und die Stärkung
der gemeinnützigen Organisationen.
Grundsätzlich kritisch äussern sich SVP sowie die welschen
Immobilienverbände, die keinen Bedarf für eine Förderung auf
Bundesebene sehen. Auch der Kanton Zürich spricht sich für eine
Kantonalisierung der Wohnbau- und Eigentumsförderung aus. Einzelne
Organisationen (Schweiz. Verband der Immobilien-Treuhänder,
economiesuisse, Hauseigentümerverband Schweiz) fordern eine
Beschränkung auf jene Massnahmen, die zwingend auf Bundesebene
angesiedelt werden müssen. Andererseits stehen einzelne Kantone der
Vorlage gerade deshalb kritisch gegenüber, weil ihnen das Engagement
des Bundes viel zu wenig weit geht (VS, NE, JU).
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer, die sich grundsätzlich
positiv äussern, sprechen sich für eine Ergänzung der Vorlage aus. So
verlangt eine Mehrheit der Kantone, dass zinslose oder zinsgünstige
Darlehen auch für die Förderung des preisgünstigen Wohneigentums
vorgesehen werden, zumindest für den ländlichen Raum. Auch FDP, CVP
und SP sowie zahlreiche Organisationen verlangen eine stärkere
Förderung des Wohneigentums. Die Auswertung der Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens und die Botschaft zum neuen Bundesgesetz
werden noch dieses Jahr dem Bundesrat unterbreitet.

Kontakt:

Bundesamt für Wohnungswesen, Ernst Hauri, Tel. +41 32 654 91 82.

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