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Bundesamt für Wohnungswesen

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2001

Bern (ots)

Im zweiten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue
Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein
als im ersten Halbjahr 2001, nämlich 14´286 gegenüber 15´969. Damit
waren in der Berichtsperiode insgesamt 22´167 Anfechtungen hängig,
wovon 14´393 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6´277 Fällen (Vorsemester 
7´475), bzw. 43.61 %, eine Einigung zwischen den Parteien 
zustande. Es betraf dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen  1´365  (2‘187) 
   Mietzinssenkungen     319  (282) 
   Anfangsmietzins       203  (56) 
   Kündigungsschutz    1´726  (1‘823) 
   Mietzinshinterlegung  431  (466) 
   andere Gründe       2´233  (2‘661)
In 3´119 (3´009) Fällen, bzw. 21.67 %, konnte keine Einigung 
erzielt werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen     240  (98) 
   Mietzinserhöhungen    589  (763) 
   Anfangsmietzinse       51  (50) 
   andere Gründe       2´239  (2´098)
In 1´025 (1´129) Fällen, bzw. 7.12 %, haben die 
Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen.
Es betraf dies im einzelnen den Kündigungsschutz 723 (756) und
die Mietzinshinterlegung 302 (373)
3´972 (5´169) Anfechtungen, bzw. 27.60 %, wurden anderweitig 
erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 3´181
(4‘084) oder durch Schiedsgericht 155 (98)
7´774 (7´888) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode 
pendent.

Kontakt:

Bundesamt für Wohnungswesen,
Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel. +41 32 / 654 91 30

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