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Bundesamt für Wohnungswesen

BWO: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahr 2002

Bern (ots)

Im ersten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue
Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten 
ein als im zweiten Halbjahr 2001, nämlich 15'538 gegenüber 14'286. 
Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 23'393 Anfechtungen 
hängig, wovon 15'758 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6'906 Fällen (Vorsemester 6'277), 
bzw. 43.83 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es 
betraf dies im Einzelnen 
Mietzinserhöhungen	1'483	(1'365)
Mietzinssenkungen         355	(319)
Anfangsmietzins	          100	(203)
Kündigungsschutz	1'980	(1'726)
Mietzinshinterlegung	  505	(431)
andere Gründe	        2'483	(2'233)
In 3'293 (3'119) Fällen, bzw. 20.90 %, konnte keine Einigung erzielt 
werden. 
Es betraf dies im Einzelnen 
Mietzinssenkungen	  225	(240)
Mietzinserhöhungen	  541	(589)
Anfangsmietzinse  	   82	(51)
andere Gründe	        2'445	(2'239)
In 1'138 (1'025) Fällen, bzw. 7.22 %, haben die Schlichtungsbehörden 
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen 
den Kündigungsschutz	     796  (723)
und die Mietzinshinterlegung 342  (302)
4'421 (3'972) Anfechtungen, bzw. 28.06 %, wurden anderweitig 
erledigt. Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten  3'533 (3'181) oder
durch Schiedsgericht	             171   (155)
7'635 (7'774) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Bern, 19. September 2002
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30

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