Maul- und Klauenseuche: Weitere Lockerung der Massnahmen
Bern (ots)
Aufgrund einer neuen Lagebeurteilung betreffend die Maul- und Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für Veterinärwesen die Schutzmassnahmen weiter. In Frankreich und Irland sind seit dem 23. bzw. dem 22. März keine neuen Fälle von Maul- und Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue Lagebeurteilung des BVET erlaubt jetzt die Schutzmassnahmen an der Grenze punktuell weiter zu lockern.
Die Erleichterungen gelten für alle Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Grossbritannien und den Niederlanden und sie betreffen namentlich Lamm und Gitzifleisch, Wildbret, Fleischerzeugnisse sowie lebende Tiere.
Zwar hat die Epidemie auch in Grossbritannien ihren Höhepunkt deutlich überschritten. Zur Zeit werden nur noch 3-5 neue Fälle pro Tag entdeckt, gegenüber 50-60 Fällen pro Tag noch vor einigen Wochen. Dennoch bleiben die Massnahmen gegenüber Grossbritannien und den Niederlanden vorläufig in Kraft.
Ab dem 23. Mai dürfen lebende Klauentiere aus dem EU-Raum (ohne Grossbritannien und Niederlande) wieder in die Schweiz verbracht werden - unter Einhaltung der üblichen Absonderung von 30 Tagen im Exportland und von 21 Tagen Quarantäne in der Schweiz.
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