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Bundesamt für Veterinärwesen

Vorsicht Hundeliebhaber: kein Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002

Bern (ots)

Das Coupieren (Beschneiden) der Ohren und des
Schwanzes (Rute) beim Hund ist in der Schweiz aus Gründen des
Tierschutzes seit 1981 bzw. 1997 verboten. Auch das Europäische
Heimtierübereinkommen vom 13. November 1987 des Europarates in
Strassburg verbietet explizit das Coupieren von Ohren und Rute. In
verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr schmerzhafte
Ohrencoupieren schon seit Jahren verboten, während in den letzten
Jahren auch das Rutencoupieren zunehmend verpönt und deshalb mehr und
mehr verboten wird. Jedoch gibt es noch eine ganze Anzahl Länder, in
welchen das Coupieren erlaubt ist - insbesondere, wenn es durch eine
Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wird. Bisher konnten
Hunde, die älter als 5 Monate waren, trotz coupierter Ohren oder
Schwänze in die Schweiz importiert werden. Mit der Änderung der
Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und
Tierprodukten (EDAV) fällt diese Ausnahmeregelung weg. Damit ist
sichergestellt, dass sich EinwohnerInnen der Schweiz nicht einfach
coupierte Hunde im Ausland erstehen oder - was schon länger verboten
ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland coupieren
lassen.
Zudem erleichtert dieses absolute Importverbot für coupierte Hunde
den Vollzug an der Grenze und im Inland. Denn Liebhaber coupierter
Hunderassen haben dazu beigetragen, dass ein illegaler Markt für
coupierte Welpen entstanden ist. Solche Welpen wurden oft unter
tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und
viel zu früh von der Mutter abgesetzt. Nicht selten zeigen solche
Hunde auch Verhaltensprobleme, da sie ungenügend sozialisiert wurden
- sie können deshalb ängstlich sein oder unverhältnismässig (z.B.
aggressiv) reagieren. Ausgenommen vom Importverbot für coupierte
Hunde sind neu lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in
die Schweiz umziehen, oder Hunde ausländischer Halter, die die
Schweiz für kurze Zeit besuchen.

Kontakt:

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Jakob Schluep
Bewilligungen und Kontrollen
Tel. +41/31/323'85'10

Myriam Holzner
Kommunikation
Tel. +41/31/323'85'86

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