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Bundesamt für Veterinärwesen

Änderung der Tierseuchenverordnung: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern (ots)

Zwei Lungenerkrankungen der Schweine, die Enzootische
Pneumonie (EP) und die Actinobacillose (APP), sollen schweizweit
koordiniert bekämpft werden. Dafür würde die sog. Flächensanierung in
der Tierseuchenverordnung (TSV) festgeschrieben. Diese sowie weitere
Anpassungen der TSV gibt das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement EVD heute in die Vernehmlassung.
Die Tierseuchengesetzgebung muss periodisch an den neuesten Stand
der Wissenschaft, der aktuellen Bedrohungslage durch Seuchen sowie
den Erkenntnissen aus der Praxis angepasst werden. Im Zentrum der
vorliegenden Verordnungsänderung stehen zwei Lungenerkrankungen der
Schweine: die Enzootische Pneumonie (EP) und die Actinobacillose
(APP). Es hat sich gezeigt, dass diese zwei Seuchen nur dann
erfolgreich bekämpft werden können, wenn sämtliche Schweinebestände
in einem ausgewählten Gebiet gleichzeitig saniert werden.
Nachdem die Sanierung gewisser Landesteile bereits weit gediehen
ist, kann die Bekämpfung von EP und APP nun gesamtschweizerisch
verbindlich vorgeschrieben werden - die entsprechenden Änderungen der
Tierseuchenverordnung (TSV) gehen heute in die Vernehmlassung.
Gleichzeitig werden weitere Änderungen in der TSV vorgenommen. So
müssen künftig bei einem BSE-Fall nicht mehr alle Nachkommen des
betroffenen Tieres getötet werden, sondern nur noch diejenigen, die
in den zwei Jahren vor der Diagnose der BSE geboren wurden. Neuere
Studien haben gezeigt, dass eine Übertragung von der Kuh auf das Kalb
äusserst unwahrscheinlich ist und wenn überhaupt so höchstens in den
zwei Jahren vor Ausbruch der BSE vorkommt. Um die Verschleppung von
Seuchen noch besser zu verhindern, sind weitere Einschränkungen beim
Verfüttern von Speiseabfällen an Mastschweine vorgesehen. Die
Änderungen der TSV sollen auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt
werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im revidierten
Verordnungstext und in den Erläuterungen dazu - im Internet unter:
http://www.bvet.admin.ch/info-service/d/vernehmlassungen/020710_entww
urf_tsv.pdf
http://www.bvet.admin.ch/info-service/d/vernehmlassungen/020710_erl_a
end_tsv.pdf

Kontakt:

Sabina Büttner
Bundesamt für Veterinärwesen, Bereich Recht
Tel. +41/31/323'58'27

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