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BVET: Grosserfolg gegen den illegalen Kaviarhandel

(ots)

Dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ist ein bedeutender Schlag gegen den illegalen Kaviarhandel gelungen. Insgesamt zwei Tonnen Kaviar illegalen Ursprungs im Wert von rund drei Millionen Franken konnten, nach einem mehr als zwei Jahre dauernden Verfahren, Ende Oktober von der schweizerischen CITES Vollzugsbehörde eingezogen werden. CITES ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen.

Das rechtliche Verfahren wurde vom Bundesgericht in diesem 
Frühjahr bezüglich der Beschlagnahme und von der Rekurskommission 
des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes Ende September 
bezüglich der Konfiszierung im Sinne des BVET entschieden. Bevor die 
Kaviarsendungen aber definitiv eingezogen werden konnten, musste die 
Vollzugsbehörde den Ablauf aller Beschwerdefristen abwarten.
Bereits im Frühjahr 2001 erfuhr das BVET, dass in Genf grosse 
Mengen an illegal gewonnenem Kaviar in die Schweiz eingeschleust 
werden sollten. Wie unverzüglich eingeleitete Abklärungen ergaben, 
waren die für den Import in die Schweiz bestimmten Sendungen über 
eine Vertriebsfirma in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Genf 
geschickt und dort eingelagert worden. Die mitgeführten Artenschutz- 
Dokumente nannten Kasachstan als Herkunftsland, beriefen sich aber 
gleichzeitig auf eine Ausfuhrgenehmigung der Russischen Föderation.
Nachprüfungen ergaben, dass Kasachstan für diesen Kaviar nie 
Ausfuhrdokumente ausgestellt hatte. Das russische Dokument dagegen 
verwies zwar tatsächlich auf Kaviar kasachischen Ursprungs - die 
aufgeführten Mengen lagen aber einiges unter den in Genf 
eingelagerten zwei Tonnen. Zudem ergab eine Analyse der Ware selbst, 
dass das russische Dokument längst abgelaufen war, als der Kaviar 
den Störweibchen entnommen und in den Handel gebracht worden war. In 
der Folge beschlagnahmte die schweizerische CITES Vollzugsbehörde 
die gesamte sich noch im Freilager befindliche Menge. Die 
tatsächliche Herkunft des Kaviars ist unklar.
Alle Störarten sind seit 1997 nach CITES geschützt und der Handel 
muss demnach streng kontrolliert werden. So ist die Ausfuhr - in der 
Schweiz auch die Einfuhr - bewilligungspflichtig. Die 
Ursprungsländer müssen zudem Fang- und Exportquoten festlegen und 
deren Einhaltung überwachen. Die Quoten werden dabei so angesetzt, 
dass trotz Kaviargewinnung die Existenz der Störbestände langfristig 
sicherstellt ist. Was die Bestände jedoch in höchstem Grad 
gefährdet, ist der illegale Fang und Handel. Mit ihrem Vorgehen hat 
die schweizerische CITES Vollzugsbehörde einen wesentlichen Beitrag 
zur Bekämpfung des illegalen Kaviarhandels und damit zum Schutz des 
Störs geleistet.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen
031 / 323 85 08

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