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Bundesamt für Veterinärwesen

Schweiz mit Ergebnis der CITES-Konferenz zufrieden

(ots)

Die Schweiz ist insgesamt zufrieden mit dem Ergebnis der 13. CITES- Vertragsstaatenkonferenz in Bangkok, die am Donnerstag zu Ende ging. Über 150 CITES Vertragsstaaten und ebenso viele nicht-staatliche Organisationen mit Beobachterstatus nahmen an der Tagung teil und diskutierten mehr als 150 Traktanden. CITES ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen.

Der internationale Handel einer Reihe von Tier- und Pflanzenarten 
wird neu entweder streng kontrolliert (Listung in Anhang II) oder 
grundsätzlich verboten (Listung in Anhang I). Neu in den Anhang II 
von CITES aufgenommen wurden etwa mehrere asiatische 
Sumpfschildkrötenarten, der Weisse Hai, der Napoleonsfisch, die 
Medizinalpflanze Hoodia (spp.), verschiedene asiatische Eibenarten 
(als Medizinalpflanzen genutzt) sowie das Tropenholz Ramin. In den 
Anhang I neu aufgenommen - und damit mit einem Verbot für den 
internationalen Handel zu kommerziellen Zwecken belegt - wurden 
neben anderen der Irrawaddy Delfin, die Blaukappenamazone, die 
Spinnenschildkröte und eine Palmenart aus Madagaskar.
Die Konferenz bewilligte ausserdem Exportquoten für Jagdtrophäen 
von Krokodilen, Leoparden, Weissen und - erstmals - Schwarzen 
Nashörnern insbesondere aus südafrikanischen Staaten. Besonders 
erfreulich ist, dass der amerikanische Weisskopfseeadler und das 
Rosenköpfchen (eine Papageienart) dank entsprechender 
Schutzmassnahmen nicht mehr durch den internationalen Handel 
gefährdet sind. Deshalb konnten die Tierarten aus den CITES-Anhängen 
gestrichen werden. Verabschiedet wurden auch neue Kriterien zur 
künftigen Beurteilung der Anträge zu Anhangsänderungen sowie 
Erleichterungen in administrativen Verfahren und im Vollzug, 
teilweise vorgelegt von der Schweiz.
Abgelehnt oder zurückgezogen wurden dagegen Anträge etwa zur 
Rückstufung einiger Zwergwalbestände von Anhang I in Anhang II, zur 
Gewährung einer Jahresexportquote für Rohelfenbein aus Namibia und 
zur Aufnahme des Papstfinken in Anhang II.
Die Schweizer Delegation trug aktiv und kompetent zum guten 
Gelingen der Konferenz bei. Ihr Fazit ist insgesamt positiv. Das 
Mandat der Schweizer Vertreter als Repräsentanten der europäischen 
Region in den zwei wissenschaftlichen CITES Komitees wurde von der 
Vertragsstaatenkonferenz erneut bestätigt.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:
(Die Mitglieder der Delegation sind teilweise schwer erreichbar.)
Jonas Lüthy, CITES Pflanzen, Bundesamt für Veterinärwesen, 
079 570 06 44
Mathias Lörtscher, CITES Tiere, Bundesamt für Veterinärwesen, 
079 475 60 84

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