Geflügelpest in Asien: Leichte Anpassung des Importstopps
(ots)Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat den vor rund einem Jahr erlassenen Importstopp wegen der Geflügelpest in Asien, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, der aktuellen Seuchenlage angepasst. Ab dem 1. Mai 2005 gilt der Importstopp auch für Malaysia und Nordkorea. Dagegen sind Japan und Südkorea wieder frei von Geflügelpest und somit entfallen die diesbezüglichen Importverbote. Mit der geänderten "Verordnung über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest" dürfen ab dem 1. Mai keine Vögel und deren Produkte wie Eier, Fleisch oder unbehandelte Federn aus Nordkorea, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und der Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) eingeführt werden. Bei den neu aufgeführten Ländern Malaysia und Nordkorea betrifft der Importstopp - wegen bereits bestehender Einfuhrbeschränkungen - neu nur Konsumeier, unbehandelte Federn und Geflügelfleischprodukte mit weniger als 20 Prozent Fleischanteil. Für letztere, falls diese hitzebehandelt sind, können Importeure beim BVET zudem Sondereinfuhrbewilligungen beantragen.
Für Privatpersonen ist wichtig zu beachten, dass Reisende weiterhin aus ganz Asien grundsätzlich kein Geflügel und keine Geflügelprodukte mitnehmen dürfen.
Die Geflügelpest ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. Seit 1930 ist die Krankheit in der Schweiz nicht mehr aufgetreten. Die Importbeschränkungen sind eine vorbeugende Massnahme, um das einheimische Geflügel weiterhin vor einer Einschleppung der Geflügelpest zu schützen. Für den Menschen gilt der Konsum von Geflügelfleisch als unbedenklich.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und den aktuellen Verordnungstext finden Sie auf der Website des BVET unter www.bvet.admin.ch/tiergesundheit/00178/00180/00416/index.html? lang=de.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Jürg Rüfenacht, Leiter Import, 031 323 85 24