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Bundesamt für Veterinärwesen

Ferien mit Hund oder Katze gut vorbereiten

(ots)

Wer mit Tieren in die Ferien fährt, muss dies gut und frühzeitig vorbereiten. Es gilt, die Einreisebestimmungen aller Länder zu beachten, die bereist oder auch nur durchquert werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat dazu im Frühjahr den handlichen Ratgeber "Ich reise mit Hund oder Katze" in einer Auflage von über 400.000 Exemplaren veröffentlicht. Druck und Versand wurden unterstützt von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft, dem Schweizer Tierschutz, dem Zürcher Tierschutz und der Société vaudoise de protection des animaux.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder für Hunde und 
Katzen sind vielfältig. So gibt es unter anderem Regelungen zu 
Tierseuchen, Parasiten oder Tierschutz (etwa das Importverbot von 
kupierten Hunden in die Schweiz). Im Zentrum steht jedoch der Schutz 
vor Tollwut. Reisende müssen deshalb den Tollwutstatus des 
Reiselandes kennen. Erkranken in einem Land nicht nur Wildtiere, 
sondern auch Hunde, Katzen und Menschen an Tollwut, so spricht man 
von "urbaner Tollwut". Bei Reisen in Länder mit urbaner Tollwut sind 
besondere Vorkehrungen nötig und für die Rückreise in die Schweiz 
ist eine Bewilligung des BVET zwingend. Welche Länder dies betrifft, 
ist aus der Länderliste auf www.bvet.admin.ch ersichtlich. Diese 
Liste kann jederzeit ändern und sollte deshalb regelmässig 
konsultiert werden. So ist ab dem 15. Juni für Rückreisen aus den 
Ländern Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen, Slowakei, 
Niederländische Antillen, Aruba, Chile, Kroatien, Russland und 
Taiwan keine Bewilligung des BVET mehr nötig. Allerdings ist bei 
allen Reisen in diese Länder und in die gesamte Europäische Union 
eine gültige Tollwutimpfung erforderlich.
Keine Findeltiere mitnehmen
Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Halter und 
Halterinnen von Hunden und Katzen. Selbstverständlich sind die 
Einreisebestimmungen auch zu beachten, wenn ein Tier im Ausland 
erworben wird. Dabei ist sogar besondere Vorsicht nötig. In 
Mittelmeerländern etwa sind Hunde und Katzen oft von Parasiten 
befallen. Aus den Ferien Tiere aus Heimen oder von der Strasse 
mitzunehmen, ist deshalb äusserst riskant und kann die Gesundheit 
von Menschen und Tieren in der Schweiz gefährden. Unbedingt sollte 
man die Finger von Findeltieren aus Ländern mit urbaner Tollwut 
lassen.
Die Broschüre kann elektronisch von der Website www.bvet.admin.ch 
heruntergeladen werden. Gedruckt ist sie bei Tierärzten und 
Tierärztinnen, bei Reisebüros, Bahnhöfen, Flughäfen und im Heimtier- 
Fachhandel erhältlich. Sie kann zudem schriftlich beim BVET gegen 
Einsendung eines adressierten und ausreichend frankierten C5- 
Couverts bestellt werden. Bestelladresse: Bundesamt für 
Veterinärwesen, Stichwort Reisebroschüre, Postfach, 3003 Bern.
"Ich reise mit Hund oder Katze" als pdf: 
www.bvet.admin.ch/news/shop/00007/00065/index.html?
lang=de&download=03064_de.pdf
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation, 031 / 323 84 96

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