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Bundesamt für Veterinärwesen

57. Tagung der Walfangkommission

(ots)

66 Vertragsstaaten nahmen vom 20. bis zum 24. Juni 2005 an der 57. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Ulsan (Südkorea) teil. Die Schweiz war durch eine Zweierdelegation vertreten.

Seit Jahren besteht die IWC aus zwei Lagern mit weitgehend 
unvereinbaren Standpunkten: Einerseits aus Nationen, welche 
weiterhin ein Interesse haben, Wale zu bejagen und andererseits aus 
Nationen, welche einen Fang von Walen, insbesondere zu kommerziellen 
Zwecken, grundsätzlich ablehnen. Dazwischen liegt eine Gruppe von 
Ländern - zu denen auch die Schweiz zählt - welche versuchen, 
zwischen den gegenseitigen Standpunkten vermittelnd zu wirken. In 
diesem Jahr waren die Kräfteverhältnisse in Folge des Beitritts von 
9 Staaten erstmals ausgeglichen.
Diese Ausgangslage erschwert die Beschlussfassung. So wurde 
einerseits die Einrichtung neuer Schutzgebiete im Südatlantik und 
Südpazifik, aber andererseits auch die Lockerung des seit 1986 
geltenden Moratoriums abgelehnt. Auch wurden keine Forschritte in 
Bezug auf die Fertigstellung und Inkraftsetzung eines griffigen 
Bewirtschaftungsschemas erzielt.
Für die Schweiz steht bei den Verhandlungen im Vordergrund, dass 
die IWC die Kontrolle über den Walfang tatsächlich wieder ausüben 
kann. Dies ist unter anderem durch die Ausweitung des 
wissenschaftlichen Walfangs zur Zeit in Frage gestellt. Die Schweiz 
setzt sich deshalb für die Einrichtung eines robusten 
Bewirtschaftungs- und Kontrollsystems (Revised Management Procedure) 
ein. Die IWC hat zwar an der Tagung beschlossen, die Arbeiten zur 
Annahme eines Bewirtschaftungssystems weiterzuführen. Gemäss dem 
Beschluss ist jedoch die von der Schweiz gewünschte prioritäre 
Behandlung der wichtigsten Punkte nicht vorgesehen, wodurch eine 
Einigung in naher Zukunft erschwert wird.
Neben dem Walfang bedrohen auch andere Faktoren wie die 
Verschmutzung der Weltmeere, Zusammenstösse mit Schiffen oder der 
ungewollte Beifang von Walen die Walbestände. Darüber herrschte an 
der IWC Einigkeit. Die Meinungen sind jedoch geteilt in der Frage, 
ob die IWC für diese Aspekte zuständig ist. Genauso bestreiten auch 
viele Staaten die Zuständigkeit der IWC, sich um Kleinwale zu 
kümmern.
Positive Entwicklungen sind beim an sich unbestrittenen Walfang 
durch Ureinwohner zu verzeichnen. Die betroffenen Gruppen bemühen 
sich zunehmend um tierschützerische Aspekte. Zudem verzichten die 
Grönländer bis 2007 freiwillig auf einen Teil der bewilligten 
Fangquote der im Bestand gefährdeten Finnwale.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, 
031 323 85 08
Mathias Lörtscher, Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 
323 81 59
Broschüre: 
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des 
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
www.bvet.admin.ch/news/shop/00007/00041/index.html?lang=de
Internet: 	
BVET:www.bvet.admin.ch/handel/00271/index.html?lang=de
IWC: www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)

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