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Bundesamt für Veterinärwesen

Importstopp wegen Geflügelpest gilt nun auch für Russland und Kasachstan

(ots)

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat den vor rund eineinhalb Jahren erlassenen Importstopp wegen der Geflügelpest in Asien, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, nun auch für Russland und Kasachstan in Kraft gesetzt. In den Ländern ist der gleiche Typ eines Geflügelpest-Erregers wie in den anderen Ländern Asiens aufgetreten. Die Erweiterung des Importstopps ist ein rein formeller Akt, da keine Produkte zwischen Russland, Kasachstan und der Schweiz gehandelt werden, über die der Geflügelpest-Erreger eingeschleppt werden könnte.

Mit der geänderten "Verordnung über vorübergehende Massnahmen an 
der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest" dürfen ab 
dem 12. August keine Vögel und deren Produkte wie Eier, Fleisch oder 
unbehandelte Federn aus Russland, Kasachstan, Nordkorea, Indonesien, 
Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und der 
Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) eingeführt werden. 
Dies gilt sowohl für den Handel wie für Privatpersonen.
Generell stufen Experten das Risiko, dass die Geflügelpest aus 
den betroffenen Ländern in die Schweizer Geflügelbestände 
eingeschleppt wird, als gering ein. Dies wurde an einem Treffen von 
Fachleuten der Vogelwarte Sempach, des nationalen Referenzzentrums 
für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten und der Bundesämter für 
Gesundheit und Veterinärwesen deutlich. Möglich wäre eine 
Einschleppung über illegale Importe von Vögeln oder 
Geflügelprodukten. Hier sind alle aufgerufen, aus den betroffenen 
Ländern keine solchen Mitbringsel in die Schweiz zu schmuggeln. Aus 
Russland und Kasachstan ist auch eine Einschleppung über Zugvögel 
nicht völlig auszuschliessen. Den weiten Weg legen laut Vogelwarte 
Sempach vor allem Tafel- und Reiherenten zurück. Diese überwintern 
auf grösseren Gewässern in der Schweiz. Ein Kontakt zu 
Hühnerhaltungen ist laut Experten unwahrscheinlich, die 
Einschleppungsgefahr deshalb gering.
So unwahrscheinlich eine Einschleppung auch sein mag, 
auszuschliessen ist sie nicht. Die beste Vorbeugung sind aufmerksame 
Halterinnen und Halter von Geflügel. Sie sind aufgerufen, die 
üblichen Hygienemassnahmen konsequent umzusetzen und bei Verdacht 
auf Geflügelpest unverzüglich einen Tierarzt /eine Tierärztin zu 
kontaktieren. Das Bundesamt für Veterinärwesen wird die 
GeflügelhalterInnen in den kommenden Wochen erneut über Massnahmen 
zum Schutz ihrer Bestände und über die Symptome der Geflügelpest 
informieren.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und den aktuellen 
Verordnungstext finden Sie auf der Website des BVET 
(www.bvet.admin.ch) unter Tiergesundheit > Tierseuchen> 
Hochansteckende Seuchen > Klassische Geflügelpest.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation 031 323 84 96

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