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Vogelgrippe : Vorläufiger Importstopp für Produkte aus Rumänien und Türkei

(ots)

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) untersagt vorläufig die Einfuhr von Geflügelprodukten aus Rumänien und der Türkei. Der Importstopp ist eine Vorbeugemassnahme für den Fall, dass sich die gemeldeten Verdachtsfälle von Vogelgrippe in diesen Ländern bestätigen.

Rumänien und die Türkei haben am Samstag Verdachtsfälle von 
Vogelgrippe gemeldet. Der Typ des Virus ist noch nicht bestimmt – in 
einem Referenzlabor in Grossbritannien wird abgeklärt, ob es sich um 
den H5N1 Virus handelt, der zur Zeit in Asien auftritt, oder ob es 
ein anderer Erreger der Vogelgrippe ist.
Als Vorbeugemassnahme untersagt das BVET die Einfuhr von lebenden 
Vögeln, von Geflügelfleisch, Bruteiern und unbehandelten Federn aus 
den beiden Ländern, bis die Analyse-Resultate bekannt sind. Ziel 
dieser Massnahme ist es, das Einschleppen des Vogelgrippevirus in 
Schweizer Geflügelbestände zu verhindern. Bereits seit Januar 2004 
gilt ein Importstopp für diejenigen asiatischen Länder, in denen 
Vogelgrippe auftritt.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation, 031 323 84 96

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