Keine Überraschung: Sunrise Sieg vor BVGer
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Zürich (ots)
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem wegweisenden Entscheid endgültig bestätigt, dass Swisscom den Markt für Breitband-Internet beherrscht. Swisscom hätte seit April 2007 den schnellen Bitstrom-Zugang anbieten müssen und hat dies nicht getan. Der Entscheid hat auch Einfluss auf ein hängiges Verfahren bei der Wettbewerbskommission.
Fast 10 Jahre nach der Markteinführung von ADSL und nach mehrjährigen Untersuchungen der Wettbewerbskommission hat das Bundesverwaltungsgericht Klarheit geschaffen. Swisscom verfügt über eine beherrschende Stellung auf dem Vorleistungsmarkt für den Breitband-Internetzugang. Auf der Basis des Fernmeldegesetzes hätte Swisscom seit April 2007 den schnellen Bitstrom-Zugang (Zugang zum Datennetz) auf regulierter Basis anbieten müssen. Dies hat Swisscom nicht getan.
Wegweisender Entscheid für Marktöffnung
Die Feststellung der Marktbeherrschung und der Entscheid der BVGer sind deshalb auch ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung des parlamentarischen Willens, den Swisscom bislang nicht honoriert hat. Der Weg zu mehr Wettbewerb ist aber noch lange. Swisscom wird vermutlich in den kommenden Tagen ein Angebot für den Bitstrom-Zugang unterbreiten. Dieses Angebot wird mit den Wettbewerbern verhandelt und kann ebenfalls durch die Instanzen gezogen werden. So verlangt es das ex post Regime in der Schweiz. Ein Wechsel auf das in der EU gängige ex ante System hätte im konkreten Bitstrom Entscheid zur Folge, dass mit dem Vorliegen des Urteils des BVGer von der COMCOM ein Angebot verfügt werden könnte.
In der Vergangenheit liess sich der Instanzenweg nicht vermeiden. Swisscom hatte teils schwer nachvollziehbare Preisvorstellungen bei regulierten Produkten (z.B. bei der letzten Meile, CHF 34.- / verfügt wurden CHF 18.18). Leidtragende der geltenden Regulierung sind die Kunden, die auf echten Wettbewerb mit attraktiveren Preisen und innovativen Angeboten warten mussten. Der Bitstrom-Zugang hätte vor allem in Randregionen rasch für Wettbewerb auf der letzten Meile gesorgt.
Drohende Sanktionen der Wettbewerbskommission
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts dürfte sich auch auf das seit Jahren hängige Verfahren betreffend ADSL vor der Wettbewerbskommission (WEKO) auswirken. Das WEKO-Sekretariat hat in seinem Antrag an die Kommission einen Missbrauch festgestellt und Sanktionen von 237 Mio. Franken vorgeschlagen. Dieses Verfahren könnte nun rasch abgeschlossen werden.
Offen bleibt hingegen die Situation bei noch schnelleren Internetverbindungen, wie sie nur über Glasfaser möglich sind. Als problematisch erweist sich insbesondere, dass bei Glasfasern bislang keine fernmelderechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Marktmissbrauch existieren. Hierzu braucht es dringend eine Gesetzesanpassung und die Einführung technologieneutraler Regulierungsinstrumente.
Sunrise
Sunrise ist die zweitgrösste Telekommunikationsanbieterin der Schweiz. Über 2,86 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen Dienstleistungen von Sunrise in den Bereichen Mobiltelefonie, Festnetz und Internet. Das Mobilfunknetzwerk auf GSM-, EDGE-, UMTS- und HSDPA-Basis versorgt über 99 % der Bevölkerung mit modernsten Mobilfunkdiensten und erlaubt Übertragungsraten von bis zu 7.2 Mbps. Ein leistungsfähiges Glasfasernetz mit einer Gesamtlänge von über 9 000 km ermöglicht ein flächendeckendes Angebot von hochwertigen Sprach- und Datendiensten. Bis 2009 wird Sunrise 80 % der Haushalte mit eigenen Breitbanddiensten bedienen. Sunrise ist eine Marke der Sunrise Communications AG, deren Aktienkapital sich zu 100 % im Besitz der TDC A/S befindet.
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