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Keine Überraschung: Sunrise Sieg vor BVGer

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Zürich (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100000688 heruntergeladen 
   werden -
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem wegweisenden 
Entscheid endgültig bestätigt, dass Swisscom den Markt für 
Breitband-Internet beherrscht. Swisscom hätte seit April 2007 den 
schnellen Bitstrom-Zugang anbieten müssen und hat dies nicht getan. 
Der Entscheid hat auch Einfluss auf ein hängiges Verfahren bei der 
Wettbewerbskommission.
Fast 10 Jahre nach der Markteinführung von ADSL und nach 
mehrjährigen Untersuchungen der Wettbewerbskommission hat das 
Bundesverwaltungsgericht Klarheit geschaffen. Swisscom verfügt über 
eine beherrschende Stellung auf dem Vorleistungsmarkt für den 
Breitband-Internetzugang. Auf der Basis des Fernmeldegesetzes hätte 
Swisscom seit April 2007 den schnellen Bitstrom-Zugang (Zugang zum 
Datennetz) auf regulierter Basis anbieten müssen. Dies hat Swisscom 
nicht getan.
Wegweisender Entscheid für Marktöffnung
Die Feststellung der Marktbeherrschung und der Entscheid der BVGer
sind deshalb auch ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung des 
parlamentarischen Willens, den Swisscom bislang nicht honoriert hat. 
Der Weg zu mehr Wettbewerb ist aber noch lange. Swisscom wird 
vermutlich in den kommenden Tagen ein Angebot für den Bitstrom-Zugang
unterbreiten. Dieses Angebot wird mit den Wettbewerbern verhandelt 
und kann ebenfalls durch die Instanzen gezogen werden. So verlangt es
das ex post Regime in der Schweiz. Ein Wechsel auf das in der EU 
gängige ex ante System hätte im konkreten Bitstrom Entscheid zur 
Folge, dass mit dem Vorliegen des Urteils des BVGer von der COMCOM 
ein Angebot verfügt werden könnte.
In der Vergangenheit liess sich der Instanzenweg nicht vermeiden. 
Swisscom hatte teils schwer nachvollziehbare Preisvorstellungen bei 
regulierten Produkten (z.B. bei der letzten Meile, CHF 34.- / verfügt
wurden CHF 18.18). Leidtragende der geltenden Regulierung sind die 
Kunden, die auf echten Wettbewerb mit attraktiveren Preisen und 
innovativen Angeboten warten mussten. Der Bitstrom-Zugang hätte vor 
allem in Randregionen rasch für Wettbewerb auf der letzten Meile 
gesorgt.
Drohende Sanktionen der Wettbewerbskommission
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts dürfte sich auch auf 
das seit Jahren hängige Verfahren betreffend ADSL vor der 
Wettbewerbskommission (WEKO) auswirken. Das WEKO-Sekretariat hat in 
seinem Antrag an die Kommission einen Missbrauch festgestellt und 
Sanktionen von 237 Mio. Franken vorgeschlagen. Dieses Verfahren 
könnte nun rasch abgeschlossen werden.
Offen bleibt hingegen die Situation bei noch schnelleren 
Internetverbindungen, wie sie nur über Glasfaser möglich sind. Als 
problematisch erweist sich insbesondere, dass bei Glasfasern bislang 
keine fernmelderechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von 
Marktmissbrauch existieren. Hierzu braucht es dringend eine 
Gesetzesanpassung und die Einführung technologieneutraler 
Regulierungsinstrumente.
Sunrise
Sunrise ist die zweitgrösste Telekommunikationsanbieterin der 
Schweiz. Über 2,86 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen 
Dienstleistungen von Sunrise in den Bereichen Mobiltelefonie, 
Festnetz und Internet. Das Mobilfunknetzwerk auf GSM-, EDGE-, UMTS- 
und HSDPA-Basis versorgt über 99 % der Bevölkerung mit modernsten 
Mobilfunkdiensten und erlaubt Übertragungsraten von bis zu 7.2 Mbps. 
Ein leistungsfähiges Glasfasernetz mit einer Gesamtlänge von über 9 
000 km ermöglicht ein flächendeckendes Angebot von hochwertigen 
Sprach- und Datendiensten. Bis 2009 wird Sunrise 80 % der Haushalte 
mit eigenen Breitbanddiensten bedienen. Sunrise ist eine Marke der 
Sunrise Communications AG, deren Aktienkapital sich zu 100 % im 
Besitz der TDC A/S befindet.

Kontakt:

Sunrise Media Service
Postfach
8050 Zürich
Tel. 0800 333 000
media@sunrise.net

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