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Sunrise Communications AG

Sunrise legt zu den Preisen auf der letzten Meile Beschwerde ein

Zürich (ots)

Sunrise legt gegen die von der Eidgenössischen
Kommunikationskommission (ComCom) am 13.12.2010 verfügten Preise für 
den Teilnehmeranschluss (TAL) und die Interkonnektionsgebühren 
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Der mit 17.30 CHF 
(2009) respektive 16.70 CHF (2010) festgesetzte TAL-Preis wurde 
gegenüber dem Jahr 2008 zwar erneut etwas gesenkt - ist nach 
Auffassung von Sunrise aber nach wie vor zu hoch, gerade im Vergleich
zum europäischen Mittel. Die überhöhten Preise resultieren aus der 
nicht korrekten Umsetzung der LRIC-Methode, welche zu einer 
Diskriminierung der privaten Telekomdienstleister führt und letztlich
wirksamen Wettbewerb verhindert.
Beim Teilnehmeranschluss handelt es sich um eine Vorleistung der 
Swisscom auf der letzten Meile, auf die private Telekomdienstleister 
angewiesen sind, um ihren eigenen Kunden Dienstleistungen zu 
erbringen. Können sich die Telekomdienstanbieter nicht auf einen 
Preis einigen, kann auf Begehren der privaten Anbieter die 
Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Preise hierzu 
festlegen. Die ComCom hatte erstmals am 24.9.2008 die Preise für den 
Teilnehmeranschluss und die Interkonnektionsgebühren für die Jahre 
2007 und 2008 festgelegt. Nachdem der ursprünglich von Swisscom 
verlangte Preis von 31.00 CHF für den Teilnehmeranschluss für das 
Jahr 2008 von der ComCom bereits auf 18.18 CHF gesenkt wurde, 
verlangte Swisscom für die Jahre 2009 und 2010 wieder höhere Preise. 
Die ComCom korrigiert mit ihrem neusten Entscheid die überhöhten 
Preise von Swisscom leicht und legt sie für das Jahr 2009 auf 17.30 
CHF und für 2010 auf 16.70 CHF fest.
Permanente Neubewertung des Telekomnetzes führt zu überhöhten 
Preisen
Die Bestimmung der kostenorientierten Preise erfolgt nach der sog. 
LRIC-Methode. In ihrem Verständnis der Methode nimmt die ComCom bzw. 
die Swisscom bei der Preisberechnung eine vollständige Neubewertung 
(Wiederbeschaffungsneuwert) der Netzinfrastruktur zu den aktuellen 
Baukosten vor. Sunrise hat bereits verschiedentlich darauf 
hingewiesen, dass dieses Vorgehen überhöhte und diskriminierende 
Preise ergibt, da sowohl die Kabelkanalisationen als auch die 
Kupferkabel der letzen Meile grossteils bereits vor Jahrzehnten 
gebaut wurden und längst abgeschrieben sind. Swisscom verrechnet 
ihrer Konkurrenz damit Kosten, die ihr selber nicht anfallen. Würde 
bei der Bewertung der Anlagen die Amortisation berücksichtigt 
(Wiederbeschaffungsrestwert), müsste Swisscom die Mitbenutzung ihres 
Netzes und damit insbesondere des TAL zu erheblich tieferen Preisen 
anbieten, als von der ComCom festgelegt. Diese Umsetzungspraxis der 
LRIC-Methode verhindert einen fairen Wettbewerb und tiefere Preise 
für die Konsumenten.
Es bedarf dringend einer Anpassung der Kostenberechnungspraxis für
die Zugangspreise (LRIC) damit diese tatsächlich kostenbasiert 
berechnet werden und nicht längst abgeschriebene 
Infrastrukturelemente nochmals in den Zugangspreis eingerechnet 
werden.
Unterstützung erhält Sunrise vom Preisüberwacher, den die ComCom 
zwingend zu konsultieren hat. Auch er kritisiert, dass Swisscom 
längst abgeschriebene Anlagen vollständig neu bewerten, darf und 
fordert eine Abkehr von der bisherigen Praxis.
Sunrise gibt sinkende Einkaufspreise den Kunden weiter oder 
investiert die Kosteneinsparungen in den weiteren Netzausbau. So ist 
weiterhin geplant in den nächsten fünf Jahren über 1 Mrd. CHF in 
Infrastruktur zu investieren.
Glossar
Regulierter Netzzugang: Gemäss Fernmeldegesetz (FMG) muss die 
vormalige Monopolistin Swisscom der Konkurrenz auf transparente und 
nichtdiskriminierende Weise sowie zu kostenorientierten Preisen 
Netzzugang gewähren.
Long Run Incremental Cost (LRIC): Berechnungsmethode, welche die 
Fernmeldedienstverordnung (FDV) für Bestimmung der kostenorientierten
Preise vorgibt.
Wiederbeschaffungsneuwert: Zur Bestimmung der Kapitalkosten sind die 
Anlagen zu bewerten. Der Wiederbeschaffungsneuwert  bezieht sich 
dabei auf ein vollständig neues Netz.
Wiederbeschaffungsrestwert: Der Wiederbeschaffungsrestwert 
berücksichtigt bereits getätigte Abschreibungen und damit die 
Amortisation der Anlagen.

Kontakt:

Sunrise Medienstelle
Sunrise Communications AG
Binzmühlestrasse 130
8050 Zürich
Media Hotline: 0800 333 000
media@sunrise.net
www.sunrise.ch

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