Bundesrat beschliesst Erarbeitung einer Aus-, Weiter- und Fortbildungsregelung für medizinische Berufe
Bern (ots)
Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen Kenntnis genommen. Aufgrund des insgesamt sehr positiven Echos auf die Reformvorschläge erteilt der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag, die bisher zur Vernehmlassung gelangten Teilvorentwürfe zur universitären Grundausbildung und zur beruflichen Weiterbildung der akademischen Medizinalpersonen bis zur Wintersession 2001 zu einem Gesetzesentwurf zusammenzufassen. Damit wird die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazeutik, Veterinärmedizin und neu auch in Chiropraktik auf eine moderne gesetzliche Basis gestellt. Ziel des neuen Medizinalberufegesetzes ist die Erhaltung und Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung und die Sicherstellung der interkantonalen und internationalen Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe. Die Ergebnisse der von Ende Juni 1999 bis Ende Oktober 1999 durchgeführten Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen (MedBG/Ausbildung) liegen vor. Total gingen 101 Stellungnahmen ein, davon 71 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten.
In der Vernehmlassung fand der Vorentwurf zum Ausbildungsteil des künftigen Medizinalberufegesetzes grosses Interesse und ein überaus positives Echo. Der Reformbedarf in der Medizinalausbildung wurde allgemein bejaht. Die neuen Ausbildungsziele fanden nahezu einhellige Zustimmung. Deutlich begrüsst wurde der Grundsatz, wonach die Gestaltungsfreiheit der Universitäten deutlich erweitert werden soll. Statt Prüfungsfächern gibt der Vorentwurf Ausbildungsziele vor. Die Erreichung der Ausbildungsziele wird bei den Studierenden durch studienbegleitende fakultäre Prüfungen und eine eidgenössische Abschlussprüfung kontrolliert. Neu sollen auch die Ausbildungsgänge durch einen regelmässig zu wiederholenden Akkreditierungsprozess überprüft werden. Ebenso fand das Prinzip der obligatorischen Weiterbildung breite Zustimmung, auch wenn es aus Gründen der Eurokompatibilität vorerst nur für Human-medizin, Chiropraktik und einzelne zahnärztliche Spezialisierungen eingeführt werden kann. Unbestritten blieben schliesslich die Strukturierung der Ausbildung in Kern- und Mantelstudium und ein neues Kreditpunktesystem basierend auf dem European Credit Transfer. Mit letzterem soll auch die studentische Mobilität zwischen den Universitäten erleichtert werden.
Das künftige Medizinalberufegesetz entsteht aus der Vereinigung der bisher zur Vernehmlassung gelangten Teilvorentwürfe zur universitären Grundausbildung und zur beruflichen Weiterbildung der akademischen Medizinalpersonen. Bei der Zusammenführung zu berücksichtigen sind die Erfordernisse des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) und die vom Universitätsförderungsgesetz im vergangenen Jahr neu eingeführten Regelungen. Vorgesehen ist, dass die Akkreditierungsprozeduren sowohl für die Aus- als auch für die obligatorischen Weiterbildungsgänge durch das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Universitätskonferenz durchgeführt werden. Das neue Medizinalberufegesetz soll voraussichtlich im Jahre 2003 das geltende Freizügigkeitsgesetz für die Medizinalberufe aus dem Jahre 1877 ablösen.
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