Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe verabschiedet. Diese regelt insbesondere die Weiterbildungstitel samt ihren Zielen und ihrer Dauer, die Verwendung der eidgenössischen Diplome und Weiterbildungstitel als Berufsbezeichnung sowie die Einzelheiten über die übergangsrechtliche Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstitel an Ärztinnen und Ärzte ohne Titel. Diese Verordnung ermöglicht die Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das im Hinblick auf die Umsetzung des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU geändert wurde.
In der Vernehmlassung fand der Verordnungsentwurf mehrheitlich ein positives Echo. Insbesondere die Anerkennung aller privaten, von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der Zahnärztegesellschaft SSO erteilten Fachtitel als eidgenössische Titel stiess auf uneingeschränkte Zustimmung.
Die Art von Bescheinigungen, die für die Anerkennung ausländischer Diplome und Titel verlangt werden soll, sowiedie Regelung für jene Dienstleistungserbringer, die in der Schweiz an höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen medizinischen Beruf ausüben, waren in der Vernehmlassung umstritten. Vom Erfordernis von Bescheinigungen wird nun abgesehen und statt dessen die schweizerische Anerkennungsbehörde ermächtigt, Zweifelsfälle direkt mit der zuständigen Behörde des Ausstellungsstaates zu klären. Auch soll bei der Regelung für ausländische Dienstleistungserbringer nicht in die Zuständigkeit der Kantone eingegriffen werden.
Die übergangsrechtliche Erteilung von Weiterbildungstiteln für diejenige, die vor dem Inkraftttreten des Freizügigkeitsabkommens in der Schweiz den Arztberuf selbständig ausgeübt haben, erschien den einen Vernehmlassenden zu grosszügig, während sie andern zu wenig weit ging. Als Kompromiss wird ein erleichterter Titelerwerb mit kürzerer Weiterbildung vorgesehen für die Fachtitel Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
Die Verordnung soll zusammen mit dem Freizügigkeitsabkommen und dem Bundesgesetz betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Kraft gesetzt werden.
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Bundesamt für Gesundheit, Catrin Walser, Telefon +41 31 324 91 76
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