Tous Actualités
Suivre
Abonner Bundesamt für Gesundheit

Bundesamt für Gesundheit

BAG: Sicherheit von Gebrauchsgegenständen: Aufquellbare Spielsachen sind gefährlich

(ots)

Seit einiger Zeit können in der Schweiz kleine Kunststofffiguren gekauft werden, die als Gag ihr Volumen um ein Vielfaches vergrössern, wenn sie mit Wasser in Kontakt kommen. Untersuchungen des Kantonalen Laboratoriums Zürich haben ergeben, dass solche Produkte oft nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen: einzelne Figuren quellen im Wasser bis zur 6fachen Grösse an. Das Verschlucken solcher Teile ist sehr gefährlich und kann zum Beispiel zu Erstickungen führen Aus diesem Grund ordnet das Bundesamt für Gesundheit vorsorglich an, dass die betroffenen Produkte vom Markt verschwinden.

Spielzeug ist dem Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über 
Lebensmittel und Gebrauchgegenstände (LMG, SR 817.0) unterstellt. Im 
Weiteren definiert die Verordnung des Eidgenössischen Departements 
des Innern EDI über die Sicherheit von Spielzeug (VSS, SR 817.044.1) 
folgenden Grundsatz: „Spielzeug und Spielzeugbestandteile dürfen 
nicht so beschaffen sein, dass sie eine Erstickungsge-fahr entstehen 
lassen.“ Konkretisiert wird diese Bestimmung durch die europäische 
Norm EN 71-1, Pt. 4.6, welcher festlegt, dass der für das Quellen 
von Spielzeugteilen massgebliche Quellfaktor bei verschluckbaren 
Spielzeugteilen 50% nicht überschreiten darf (vgl. dazu Art. 4 VSS).
Einige der vom kantonalen Laboratorium Zürich an der Grenze 
untersuchte Spielzeuge verstossen in grober Weise gegen die oben 
zitierten Vorschriften. Die kantonalen Laboratorien werden die 
erforderlichen Massnahmen treffen, damit solche Produkte aus dem 
Markt verschwinden.
Artikel 23 des LMG verpflichtet zudem die Hersteller und den 
Handel zur Selbstkontrolle und Überwachung, dass die abgegebenen 
Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das BAG fordert 
sie in diesem Zusammenhang auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und 
die fraglichen Produkte aus Lager und Verkaufsstellen 
zurückzuziehen.
Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
Weitere Informationen
Medien und Kommunikation, 031 322 95 05

Plus de actualités: Bundesamt für Gesundheit
Plus de actualités: Bundesamt für Gesundheit
  • 23.04.2003 – 16:49

    BAG: Korrektur: SARS: Reiseempfehlung des Bundesamts für Gesundheit

    (ots) - Aufgrund der Lageentwicklung in Bezug auf das Schwere Akute Respiratorische Syndrom in Bei-jing und der Provinz Shanxi in China und in Toronto in Kanada empfiehlt das Bundesamt für Ge-sundheit (BAG) in Anlehnung an entsprechende Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 23. April 2003, zur Zeit von nicht notwendigen Reisen in die ...

  • 23.04.2003 – 16:33

    BAG: SARS: Reiseempfehlung des Bundesamts für Gesundheit

    (ots) - Aufgrund der Lageentwicklung in Bezug auf das Schwere Akute Respiratorische Syndrom in Bei-jing und der Provinz Shanxi in China und in Toronto in Kanada empfiehlt das Bundesamt für Ge-sundheit (BAG) in Anlehnung an entsprechende Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 23. April 2003, zur Zeit von nicht notwendigen Reisen in die nachstehend aufgeführ-ten Regionen abzusehen oder sie auf ...