BAG: Obligatorische Unfallversicherung: Kosten-Nutzen-Analyse vorgestellt
(ots)Das HSG-Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik hat vor Experten in Bern eine im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellte Kosten-Nutzen-Analyse über die obligatorische Unfallversicherung präsentiert.
Seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) im Jahr 1984 ist die Organisation der Unfallversicherung unverändert geblieben. Vor zwei Jahren kam der Bundesrat zum Schluss, dass das Unfallversicherungssystem effizient sei und grundsätzlich keiner Änderung bedürfe. Die Landesregierung stützte sich dabei auf verschiedene verwaltungsinterne Berichte, die die Effizienz dieser Sozialversicherung untersucht hatten.
Damit jedoch bereits heute Grundlagen für künftige Diskussionen über die Organisation dieser Sozialversicherung zur Verfügung stehen, hat der Bundesrat durch ein unabhängiges externes Institut eine Kosten- Nutzen-Analyse über die Unfallversicherung erstellen lassen.
In der nun vor Experten präsentierten statischen Kosten-Nutzen- Analyse, welche keine Empfehlung abgibt, sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem heutigen und einem liberalisierten/privatisierten System der obligatorischen Unfallversicherung ersichtlich. Auch werden im gegenwärtigen System keine bedeutsamen Ineffizienzen festgestellt. Bei einer Liberalisierung/Privatisierung könnten hingegen für die öffentliche Hand erhebliche Übergangskosten anfallen. Je nach der Ausgestaltung einer Liberalisierung/Privatisierung müssten Mittel in der Höhe von mehreren Milliarden Franken eingesetzt werden.
Im Herbst wird das Eidgenössische Departement des Innern die definitive Fassung der Kosten-Nutzen-Analyse über die obligatorische Unfallversicherung dem Bundesrat vorlegen, damit dieser über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Für ergänzende Auskünfte: Bundesamt für Gesundheit Daniel Wiedmer, Tel. 031 322 95 05