BAG: Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR) zur Strahlenschutzsituation in der Schweiz im Jahr 2004
(ots)Mit der vorliegenden Stellungnahme wird die Bevölkerung gemäss dem gesetzlichen Auftrag der KSR informiert. Aufgrund der Berichte der Aufsichtsbehörden für das Jahr 2004 schätzt die Kommission (KSR) die aktuelle Strahlenschutzsituation in der Schweiz als gut ein. Die KSR erwähnt, dass der Schutz der Patientinnen und Patienten gegen ionisierende Strahlung und der Schutz der Bevölkerung vor zu hoher Radonbelastung noch verbessert werden kann. Sie ermuntert das Bundesamt für Gesundheit, die Massnahmen für die Reduktion dieser Strahlendosen aktiv weiterzuführen.
Radiologischer Zwischenfall Der Zwischenfall im Februar 2004 ist glücklicherweise ohne radiologische Konsequenzen geblieben. Dabei wurden mehrere, früher für die medizinische Strahlentherapie benutzte geschlossene radioaktive Cäsium-137-Quellen als normale Abfälle (Metallwiedergewinnung) entsorgt. Dies hat leider zu unserem Erstaunen gezeigt, dass es auch hierzulande Praktiken gibt, die nicht mit unserem Technologieniveau kompatibel sind. Diese Tatsache beschäftigt die KSR. Zusätzlich zu den Aufsichtsbehörden und den Strahlenschutzverantwortlichen ist es deshalb wichtig, insbesondere die Betriebe der Metallwiedergewinnung auf diese Problematik zu sensibilisieren, damit eingehende Waren, die gebrauchte radioaktive Quellen enthalten könnten, erfasst werden. Die KSR unterstützt die ersten Massnahmen des BAG und der Suva, womit solche Vorfälle, die schwerwiegende Folgen haben können, nach Möglichkeit verhindert werden.
Im Rahmen der Strahlenschutzausbildung von Personen, die beruflich mit ionisierender Strahlung zu tun haben, hat die KSR mit zwei Stellungnahmen reagiert. Zum einen betraf dies das Bestreben der Zahn-/ oder Dentalhygienikerinnen, im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit Röntgenaufnahmen anfertigen zu wollen. Zum anderen betraf es das neue Reglement des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) über die Ausbildung von medizinischen Praxisassistentinnen und assistenten. Diese Stellungnahmen der KSR wurden den betroffenen Behörden und Verbänden weitergeleitet und auf der Website der Kommission publiziert (www.ksr-cpr.ch).
Auch wenn die Strahlenschutzsituation in der Schweiz insgesamt als gut beurteilt werden kann, so ist Wachsamkeit angezeigt. Dies, in Bezug auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit gewisser wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Fähigkeit, bestimmte Risiken in Zusammenhang mit ionisierender Strahlung zu bewältigen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Dr. André Herrmann, Präsident der KSR, Tel. 061 385 25 43 (Sekretariat) Dr. Christophe Murith, Wissenschaftlicher Sekretär der KSR, Tel. 031 322 95 05