BAG: Das Bundesamt für Gesundheit warnt: Radon verursacht 240 Todesopfer pro Jahr
(ots)Radongas fordert in der Schweiz jährlich 240 Todesopfer und ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Zu diesem Schluss kommt eine von der Hochschule Hannover im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführte Studie. Radon stellt somit den gefährlichsten Krebserreger im Wohnbereich dar. In der Schweiz sind rund 100'000 Menschen Radonkonzentrationen ausgesetzt, welche über dem Richtwert liegen. Weitere 15'000 Menschen leben in Wohnungen, welche sogar den Grenzwert überschreiten. Ein wirksamer Schutz vor Radon ist bereits mit einfachen baulichen Massnahmen möglich. Einige Kantone haben Radonmess- und Sanierungskampagnen lanciert und werden dabei vom BAG unterstützt.
Man sieht es nicht, man hört es nicht, man riecht es nicht: Das natürliche Edelgas Radon, welches beim Zerfall von Uran im Erdreich entsteht. Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle und ungünstige Luftdruckverhältnisse kann Radon ungehindert in Wohnräume gelangen. Wird das Gas über lange Zeit und in hohen Konzentrationen eingeatmet, können beim Zerfall von Radon zu Polonium, Blei und Wismut und der damit verbundenen Bestrahlung des Lungengewebes bösartige Tumore entstehen.
Neuste epidemiologische Studien belegen den Zusammenhang zwischen Radon und Lungenkrebs. Das Risiko an einem Radonbedingten Lungenkrebs zu erkranken steigt um 16% pro 100 Bq/m3 an. Bei einer Belastung von 1'000 Bq/m3 ist das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken also doppelt so hoch, wie wenn keine Belastung vorhanden wäre. Somit stellen erhöhte Radonkonzentrationen im Wohnbereich ein viel grösseres Gesundheitsrisiko dar als etwa Asbest oder konventionelle Lösungsmittel.
Hohes Radonrisiko in der Schweiz In der Schweiz sterben jedes Jahr 240 Menschen an durch Radongas verursachten Lungenkrebs. Damit fordert Radon in der Schweiz etwa doppelt so viele Todesopfer wie Aids und nur geringfügig weniger Opfer als Hautkrebs. Im schweizerischen Durchschnitt sind 8.5% aller Lungenkrebstodesfälle auf eine erhöhte Radonbelastung zurückzuführen. Die Radonkonzentration variiert je nach geologischer Beschaffenheit des Untergrundes und führt somit nicht in allen Kantonen zu einem gleich hohen Sterblichkeitsrisiko.
Am höchsten ist das relative Risiko einem durch Radon verursachtem Lungenkrebs zum Opfer zu fallen in den Kantonen Jura (16.1% aller Lungekrebstodesfälle), Tessin (15.7%), Neuenburg (15%), Glarus (14.1%), Graubünden (13.4%), Uri (12%) und Luzern (11.1%). Aber auch in den Kantonen Bern, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Wallis ist das Risiko überdurchschnittlich hoch. Gering ist das Risiko mit 2.3% aller Lungenkrebstodesfälle nur im Kanton Genf. Da jedoch auch die Bevölkerungszahl einen Einfluss auf die Zahl der Opfer hat, sind im Kanton Zürich mit 37 Toten pro Jahr am meisten Radonopfer zu beklagen. Auf Zürich folgen die Kantone Bern (30 Opfer), Waadt (25), Tessin (17), Aargau (17), beide Basel (14) und Neuenburg (10).
Grenz- und Richtwerte oft überschritten In der Schweiz gilt ein Grenzwert von 1'000 Bq/m3 und ein Richtwert von 400 Bq/m3 (Art. 110 Strahlenschutzverordnung StSV). Gebäude, welche den Grenzwert überschreiten, müssen von Gesetzes wegen saniert werden (Art. 113 und Art. 116 StSV). Für Neubauten ab Jahrgang 1994 und bei Sanierungen von Altbauten ist der tiefere Richtwert massgebend (Art. 116 StSV). In der Schweiz leben schätzungsweise 15'000 Menschen in 5'000 Gebäuden, welche den Grenzwert von 1'000 Bq/m3 überschreiten. Diese Menschen sind einem doppelt so hohen Lungenkrebsrisiko ausgesetzt, wie Menschen welche in Gebäuden mit geringer Belastung wohnen. Aber auch die Überschreitung des Richtwerts kann gesundheitliche Folgen haben. Der Richtwert von 400 Bq/m3 wird in ca. 30'000 Gebäuden überschritten und betrifft an die 100'000 Menschen. Um Mieterinnen und Mieter vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen zu schützen, können Betroffene auf der Grundlage von Art. 111 Abs. 4 StSV vom Eigentümer eine Radonmessung verlangen, falls Anhaltspunkte für eine Überschreitung des Grenzwerts bestehen. Die Kosten für Messungen und Sanierungen gehen zu Lasten des Eigentümers.
Messen und Sanieren Radonmessungen kosten rund 60 Franken und können bei anerkannten Messstellen beantragt werden. Präventionsmassnahmen sind in den meisten Fällen einfach und fallen im Vergleich zu den übrigen Baukosten kaum ins Gewicht. Ausserdem sichern sie die Werterhaltung des Gebäudes, tragen zur Vermeidung von Haftpflichtfällen bei und schützen die Gesundheit der Hausbewohner.
Sowohl bei der Prävention als auch bei der nachträglichen Sanierung wird das Eindringen von Radon in ein Gebäude durch eine bessere Abdichtung des Gebäudes zum Erdreich hin und durch eine systematische Luftzirkulation erschwert. Jede Verletzung der Gebäudehülle muss vermieden werden. Schutzmassnahmen kosten je nach Komplexität wenige Hundert bis einige Tausend Franken.
Das BAG hat eine Liste der anerkannten Messstellen und weitere Informationen zum Thema Radon im Internet publiziert: www.ch-radon.ch.
Aktionsplan des Bundesamtes für Gesundheit Die Identifizierung aller betroffenen Gebäude gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Denn nicht nur die geologische Beschaffenheit des Bodens und Lage des Hauses beeinflusst die Radongaskonzentration im Innern, sondern auch die Bauweise, die Bausubstanz, das Temperaturgefälle und Luftdruckverhältnisse im Haus- innern. Es gilt die Devise: Kein Haus gleicht dem Anderen.
Das BAG hat sich zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2014 alle Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen zu identifizie-ren und sanieren zu lassen. Zu diesem Zweck unterstützt es die Kantone bei der Durchführung von flächendeckenden Messkampagnen und beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung. Des Weiteren setzt sich das BAG dafür ein, dass die in der Strahlenschutzverordnung enthaltenen Bauvorschriften besser verankert und in die Baubewilligungsverfahren integriert werden.
Langfristig will das BAG das radonbedingte Lungenkrebsrisiko in der Schweiz halbieren. Das ist nur möglich, wenn möglichst viele Hauseigentümer im Interesse ihrer Gesundheit auf freiwilliger Basis Radonmessungen durchführen lassen. Ausserdem müssen Neubauten künftig so erstellt werden, dass gesundheitsschädigende Radonkonzentrationen vermieden werden können. Zu diesem Zweck wird sich das BAG verstärkt in der Aus- und Weiterbildung von ArchitektenInnen, IngenieurenInnen, GebäudetechnikerInnen und weiteren Baufachpersonen engagieren. Um die Bevölkerung für die Radonproblematik zu sensibilisieren, wird das BAG die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Radon verstärken und in den Dialog mit betroffenen Verbänden und Personengruppen treten.
Ein vollständiges Mediendossier ist online: www.ch-radon.ch