Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Der Bundesrat heisst die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gut
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gutgeheissen. Das Abkommen bringt eine Modernisierung der Konvention vom 4. Januar 1960, der Gründungsakte der EFTA. Die Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern werden damit durch den Einbezug des Inhalts der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aufgewertet. Zudem wird der Deckungsbereich der Konvention auf die Bereiche Dienstleistungen, Kapitalverkehr und Schutz des geistigen Eigentums ausgedehnt. Mitglieder der EFTA sind Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
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