Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU treten am 1. Juni 2002 in Kraft
Bern (ots)
Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) treten am 1. Juni 2002 in Kraft. Das steht fest, nachdem die Europäische Kommission das Forschungsabkommen genehmigt und das Sekretariat des Rates der Europäischen Union der Schweiz heute den Abschluss des Ratifizierungsverfahrens notifiziert hat.
Auf Seiten der EU waren zur Ratifizierung der 1999 unterzeichneten sieben bilateralen Abkommen mit der Schweiz mehrere Schritte nötig: Zustimmung des Europäischen Parlaments (erfolgt am 4. Mai 2000), Genehmigung des Personenfreizügigkeitsabkommens durch sämtliche 15 EU-Mitgliedstaaten (bis Weihnachten 2001 abgeschlossen), Zustimmung des Rats der Europäischen Union zu den sieben Abkommen (28. Februar 2002) sowie Zustimmung der EU-Kommission - im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft - zum Forschungsabkommen (4. April 2002).
Das Schweizer Volk hatte die sieben bilateralen Abkommen am 21. Mai 2000 mit 67,2% Ja-Stimmen angenommen; daraufhin wurden sie von der Schweiz am 16. Oktober 2000 ratifiziert.
Die bilateralen Abkommen von 1999 vertiefen die Beziehungen zwischen unserem Land und der Europäischen Union und erleichtern den gegenseitigen Marktzugang. Die Verträge decken folgende sieben Bereiche ab: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse sowie Forschung.
Hinweis: Am 31. Mai 2002 wird um 10h30 im Politforum Käfigturm, Bern, eine Medienkonferenz zum Inkrafttreten der bilateralen Abkommen stattfinden (Einladung folgt).
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