Grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration Abkommen zwischen CH, A und FL
Bern (ots)
Die Schweiz, Oesterreich und Liechtenstein arbeiten bei der Kriminalitätsbekämpfung enger zusammen
Die Schweiz, Oesterreich und Liechtenstein werden künftig bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration enger zusammenarbeiten. Am 1. Juli 2001 treten die Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in Kraft. Sie unterstützen unter anderem die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum.
Die Abkommen regeln namentlich die direkte Zusammenarbeit unter den zuständigen Behörden, Hilfeleistungen bei sicherheitspolitischen Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Geregelt wird zudem die Informationsübermittlung im automatisierten Verfahren, die direkte Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke sowie die kontrollierte Lieferung, die Nacheile und die Observation.
Die Schweiz hat mit allen Nachbarstaaten ähnliche bilaterale Abkommen abgeschlossen. Die Abkommen mit Frankreich und Italien sind bereits in Kraft, jenes mit Deutschland folgt voraussichtlich noch in diesem Jahr. So wird eine enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten auf dem Gebiet der inneren Sicherheit ermöglicht.
Diese Abkommen bilden einen ersten Schritt zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Um die innere Sicherheit der Schweiz optimal zu gewährleisten, ist diese Zusammenarbeit jedoch zu vertiefen und auf den gesamten europäischen Sicherheitsraum der EU inklusive das Schengener Sicherheitssystem auszudehnen. Der Bundesrat hat bereits ein entsprechendes Vorverhandlungsmandat verabschiedet.
Kontakt:
Stephan Gussmann, Bundesamt für Polizei, Tel. +41 31 322 45 55