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Neue Ausweisverordnung in der Vernehmlassung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue
Ausweisverordnung in die Vernehmlassung geschickt, nachdem die
Referendumsfrist zum Ausweisgesetz im Oktober ungenutzt abgelaufen
ist. Kinder sollen im neuen Pass nicht mehr eingetragen werden
können.
Auf Anfang 2003 wird der neue Pass ausgegeben. Der Bundesrat hat
die dazu notwendige Ausweisverordnung ausgearbeitet, die sich stark
an der Praxis orientiert. Sie konkretisiert das Ausweisgesetz,
welches die Rechtsgrundlage für Pass und Identitätskarte bildet.
Damit soll die Arbeit der beteiligten Behörden auf Stufe Gemeinde,
Kanton und Bund effizient und effektiv geregelt werden. Der Bundesrat
legt auch kostendeckende Gebühren für die Ausweise fest.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2002.
Die wichtigsten Punkte sind:
  • Pass und Identitätskarte bilden die zwei amtlichen Ausweisarten. Für dringende Fälle kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden.
  • Jede Person hat einen eigenen Ausweis. Kinder können demnach nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen werden. Je nach Alter der beantragenden Person wird der Ausweis auf eine unverlängerbare Gültigkeitsdauer von 3, 5 oder 10 Jahren ausgestellt. Der provisorische Pass ist maximal 12 Monate gültig.
  • Der Ausweis wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und im Voraus bezahlt. Er wird der antragstellenden Person direkt nach Hause zugestellt.
  • Der Antrag wird bei der Ausweisstelle des Kantons bearbeitet, chiffriert und online an das Datensystem des Bundes übermittelt.
  • Die Datenbearbeitung richtet sich nach den Regeln des Datenschutzgesetzes.
Neues Gebührsystem - Einheitliche Gebühren:
Die Identitätskarte wird heute bereits zu einer einheitlichen
Gebühr abgegeben, für den Pass ist demgegenüber in den 26 Kantonen
ein unterschiedlicher Preis zu bezahlen. Inskünftig ist die Gebühr
für einen Pass bzw. eine Identitätskarte überall einheitlich.
Für die Erarbeitung der Gebühren wurden erstmals auf allen
Bearbeitungsstufen Kostenberechnungen und Zeitstudien erstellt. Die
ermittelten Gebühren sind Durchschnittswerte, die den Bedürfnissen
kleiner wie grosser Gemeinden und Kantone gerecht werden sollen. Über
das Gesamtsystem hin betrachtet soll aber kein Gewinn entstehen. Der
Aufwand der Gemeinden, Kantone und des Bundes ist somit gedeckt.
Die Identitätskarte kostet heute 25 Franken für Jugendliche und 35
Franken für Erwachsene. Beim Pass sind die Kantone in der
Preisfestlegung frei, der Durchschnittspreis für einen 10 Jahre
gültigen Pass liegt heute bei 113 Franken (Gemeindegebühren nicht
eingerechnet). Die Gebühr für eine Identitätskarte wird inskünftig
auf Fr. 35.--/70.-- erhöht. Der Pass für Jugendliche wird auf 60
Franken angesetzt. Mit 120 Franken kostet der Pass für Erwachsene
dagegen weniger als heute, weil die Gemeindegebühren wegfallen. Für
die Beantragung genügt ein einmaliger Gang auf die zuständige
Behörde.

Kontakt:

Benno Nager
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/323'75'90

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