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Medikamente zu tieferen Kosten: Das Bundesgericht gibt der Cosama Recht

Martigny (ots)

Die Vereinigung der Apotheken des Kantons Genf
hat definitiv ihren Kampf gegen Sunstore und die Versicherer der
Cosama verloren. Die Vereinigung klagte gegen die Vereinbarung
zwischen Sunstore und der Cosama wegen unlauteren Wettbewerbs. Das
Bundesgericht gab ihr nicht Recht und der Genfer Kantonsapotheker hat
konsequenterweise soeben das ebenfalls von der Vereinigung
angestrengte Verfahren eingestellt.
Gemäss Vereinbarung bezahlen die Versicherten der Mitgliedskassen
der Cosama, welche ihre Medikamente bei Sunstore einkaufen,
ausschliesslich den Medikamentenpreis. Sunstore verzichtet dabei auf
die Apotheker- und Patientenpauschale.
Diese Praxis, begleitet durch eine Werbekampagne, wurde von den
Genfer Apothekern wegen unlauteren Wettbewerbs eingeklagt. Ihre
Vereinigung hat deswegen das Genfer Gericht angerufen. Diese Klage
wurde sodann im September 2005 zurückgewiesen. Die Vereinigung hat
sodann beim Bundesgericht Rekurs eingereicht. Das Bundesgericht hat
somit in letzter Instanz den Genfer Apotheken nicht Recht gegeben. Es
kam zum Schluss, dass die Werbung von Sunstore und den Versicherern
der Cosama weder unstatthaft noch irreführend ist. Ganz im Gegenteil
dient sie doch als Information für die Allgemeinheit und gibt dem
Konsumenten die Möglichkeit, die für ihn vorteilhafteste Wahl zu
treffen. Die Vereinigung wird CHF 35'000.-- an Sunstore und die
Versicherer der Cosama als Parteientschädigung bezahlen müssen.
Im Anschluss an den Bundesgerichtsentscheid hat der Genfer
Kantonsapotheker das von der Vereinigung angestrengte Verfahren
definitiv eingestellt.
Der Ausgang dieses Verfahrens bestätigt die Cosama in ihren
beharrlichen Bemühungen zugunsten der Versicherten. Die Vereinbarung
mit Sunstore erlaubt es in der Tat die Medikamentenkosten zu senken.

Kontakt:

Michel Reichenbach
Direktor der Cosama
Tel. 0848'848'112

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